Lebensmittelüberwachung

Lebensmittel unter amtlicher Aufsicht

Lebensmittel werden in Deutschland so gut kontrolliert wie in kaum einem ­anderen Land. Dennoch gibt es keine 100%ige Sicherheit. Wir haben nachgefragt, wie die amtliche Kontrolle funktioniert und wo Grenzen sind.

Ob wir Joghurt im Supermarkt kaufen oder ob wir uns abends beim Italiener eine Pizza gönnen – wir müssen uns darauf verlassen können, dass alle Speisen sicher sind. Dafür sorgt schließlich die amtliche Lebensmittelüberwachung. Dennoch kann es vorkommen, dass – wie im Herbst 2019 – mit Listerien verunreinigte Wurst in den Handel gelangt. Schnell wird dann der Ruf nach mehr amtlicher Kontrolle laut. Wie diese in NRW abläuft, darüber haben wir mit Dr. Bernd Altepost, Leiter der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Coesfeld, und dem Lebensmittelkontrolleur Jörg Lütkebohmert gesprochen.

Wie ist die Kontrolle in NRW organisiert?

In NRW ist das Landwirtschafts­ministerium für die Lebensmittelüberwachung verantwortlich. Mit der Organisation hat es das Landes­amt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) beauftragt.

Durchgeführt werden die Kontrollen von den Lebensmittelüberwachungsämtern bzw. Veterinärämtern der Kreise. Dabei sind zwei Bereiche zu unterscheiden: Die Kontrolle der Betriebe einerseits und die Untersuchung der von den Lebensmittelkontrolleuren entnommenen Proben andererseits, erklärt Dr. Bernd Altepost.

Wie werden Lebensmittel­proben kontrolliert?

Jeder Betrieb, der mit Lebensmitteln zu tun hat, ist verpflichtet, seine Produkte selbst zu überprüfen. Zusätzlich kontrolliert das Amt stichprobenartig Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, die es direkt vom Erzeuger und Hersteller oder aus dem Handel bekommt. Zur Analyse werden die Proben in ein Untersuchungsamt gebracht.

Finden die Prüfer dort Krankheitserreger oder Schadstoffe in bedenklicher Menge, gilt es zunächst, den Verbraucher zu warnen. Das geschieht zum Beispiel über öffentliche Warnungen oder Rückrufaktionen. Gravierende Folgen hat das aber auch für den herstellenden Betrieb. Der zuständige Lebensmittelkontrolleur wird dafür sorgen, dass die Produktion dort gründlich überprüft und Fehler behoben werden.

Wie häufig werden Lebens­mittelbetriebe kontrolliert?

Wie oft ein Lebensmittelbetrieb kontrolliert wird, entscheidet das Veterinäramt anhand einer Risikobeurteilung, erklärt Dr. Altepost. Entscheidend dafür ist die Art des Betriebes, die Art der Produkte, die Produktionsmethode, der Zustand des Betriebs­gebäudes und das Verhalten des Unternehmers. Demnach kann ein Betrieb wöchentlich oder mindestens alle drei Jahre kontrolliert werden.

Zusätzliche Kontrollen gibt es beispielsweise, wenn sich Verbraucher über ungenieß­bare Lebensmittel oder mangelnde Hygiene in einem Restaurant beschweren.

Wie läuft die Betriebsprüfung ab?

Der Lebensmittelkontrolleur kommt unangemeldet in die Betriebe. Bei einem Rundgang kon­trolliert er, inwiefern die hygienischen Gegebenheiten den Anforderungen ­entsprechen. Er zeigt, wo die Schwachstellen liegen und welche Maßnahmen unternommen werden müssen. „Ich muss beim Rausgehen das gute Gefühl haben, dass ich da essen könnte“, sagt Jörg Lütke­bohmert.

Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?

Manchmal kommt es vor, dass die hygienischen Bedingungen so mangelhaft sind, dass der betreffende Bereich gereinigt werden muss, bevor dort weitergearbeitet werden kann. Unter Umständen muss der Betrieb dafür ganz oder teilweise geschlossen werden. Er darf erst dann wieder geöffnet werden, wenn sich der Kontrolleur davon überzeugen konnte, dass der Mangel behoben wurde.

Wo stößt die amtliche Kon­trolle an Grenzen?

Jede Kontrolle ist eine Momentaufnahme. Deshalb kann auch der Lebensmittelkontrolleur nie sicher sein, dass ein heute von ihm kontrollierter Betrieb auch zukünftig immer einwandfrei arbeitet. Zudem gibt es auch im Lebensmittelbereich kriminelle Handlungen. Auch das lässt sich durch die amtliche Lebensmittelüberwachung nicht immer verhindern.

Nicht zuletzt ist aber auch der ­Verbraucher für die Lebensmittelsicherheit mitverantwortlich. Er muss dafür Sorge tragen, dass Lebensmittel in seinem Haushalt korrekt gelagert und sauber verarbeitet werden. Informationen dazu gibt das Bundeslandwirtschaftsministerium auf seiner Internetseite unter dem Stichpunkt „Sichere Lebensmittel“.

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