Lasern schärft den Blick

Rund 40 Mio. Menschen sind in Deutschland fehlsichtig. Für einige von ihnen bietet die moderne Laserchirurgie eine Alternative zu Brille und Co.

Brille ade – davon träumt mancher Fehlsichtige. Denn neben Brille und Kontaktlinse lassen sich Kurz- und Weitsichtigkeit, aber auch Hornhautverkrümmungen durch eine Augen-Laser-Operation verringern. Die gängigste Technik ist derzeit das Lasik- bzw. Femto-Lasik Verfahren. Aber auch die Lasek-Lasertechnik findet Anwendung.

Doch für wen sind derartige Laserbehandlungen überhaupt geeignet? Und was sollten Patienten wissen, bevor sie sich für einen derartigen Eingriff entscheiden? Matthias Müller, Medizinphysiker und Laserexperte von der Augenklinik Ahaus im Kreis Borken, gab anlässlich eines Infoabends hilfreiche Hinweise.

Lasek oder Femto-Lasik

Scharf sieht das Auge nur, wenn die von Hornhaut und Linse gebündelten Lichtstrahlen in einem Punkt auf der Netzhaut zusammentreffen. Bei einer Fehlsichtigkeit funktioniert dieser Vorgang nicht richtig. Die Lichtstrahlen treffen nicht punktgenau auf der Netzhaut auf und wir sehen unscharf. Damit die gebündelten Lichtstrahlen wieder an den richtigen Ort auf der Netzhaut gelangen, verändert ein Laser die Hornhaut.

Am häufigsten wird die Lasik-Technik (Laser-in-situ-Keratomileusis) angewendet. Dabei trennt eine Art computergesteuerter „Hobel“ ein dünnes Scheibchen der oberen Hornhaut – jedoch nur teilweise – ab.

Bei der Femto-Lasik übernimmt ein Femtosekundenlaser diese Aufgabe. Dann wird dieser Hornhautlappen zur Seite geklappt. Anschließend schleift ein Excimer-Laser vom Inneren der Hornhaut eine zuvor bestimmte Schicht im Tausendstelmillimeter-Bereich ab. Danach wird die nur teilweise abgetrennte Hornhautscheibe wieder zurückgeklappt. Diese saugt sich von selbst auf der gelaserten Hornhaut fest und schützt so die empfindliche Fläche.

Weitere Infos
– Informieren Sie sich bei einem Augenarzt über Ihre Möglichkeiten und Risiken einer Laser-OP.
– Hilfreiche Hinweise sind nachzulesen unter www.augeninfo.de . Über die Menüleiste „Augenarztverzeichnis“ und „Anwenderlisten Refraktive Chirurgie“ sind Operateure gelistet, die Laserbe-handlungen mit hohem Qualitätsstandard durchführen.
– Operateure sollten sich stets dem seit 2007 gültigen Lasik-TÜV-Siegel unterziehen.

„Mittels der Femto-Lasik lässt sich eine Kurzsichtigkeit bis –8 Diopt­rien (dpt) korrigieren, eine Weitsichtigkeit bis +3 dpt und eine Hornhautverkrümmung bis 5 dpt“, erklärt Medizinphysiker Matthias Müller. In nahezu allen Fällen ließe sich mit dieser Methode eine Brillenfreiheit erreichen; doch nicht immer zu 100 % in einer Behandlung. In einigen Fällen muss nachgelasert werden.

Ist die Hornhaut des Auges für eine Lasik-Behandlung nicht dick genug, besteht die Möglichkeit einer Lasek-Behandlung. Bei diesem Verfahren wird die oberflächliche Schicht der Hornhaut nur beiseitegeschoben. Anschließend lässt sich die darunter liegende Hornhautschicht wie bei der Lasik mit dem Excimer-Laser lasern.

Die Lasek-Methode korrigiert eine Kurzsichtigkeit bis –6 dpt und eine Hornhautverkrümmung bis 5 dpt. „Bei Auftreten einer Alterssichtigkeit muss jedoch wieder eine Brille getragen werden“, ergänzt Matthias Müller.

Mögliche Nebenwirkungen

Laserbehandlungen können unterschiedliche Nebenwirkungen auslösen. Manche sind nur vorübergehend und harmlos, andere können schwerwiegend werden. Trockene Augen, erhöhte Blendempfindlichkeit, aber auch Infektionen sind einige Beispiele dafür.

Die Kosten für eine Voruntersuchung und die Laserbehandlung sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie müssen aus eigener Tasche finanziert werden. Ob Sie für eine Laseroperation infrage kommen, ist von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig und sollte durch einen Augenarzt beurteilt werden. Näheres erfahren Sie auf den Gesundheitsseiten in der Wochenblatt-Folge 41/2013. LHo