Krankschreibung
Krankschreibung per Video-Sprechstunde
Bei bestimmten Krankheiten müssen Versicherte künftig nicht mehr unbedingt den Arzt persönlich aufsuchen, um eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung zu erhalten. Eine Video-Sprechstunde genügt.
Vertragsärzte können ihren Patienten künftig eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung unter bestimmten Voraussetzungen auch per Video-Sprechstunde ausstellen. Darauf hat sich der Gemeinsam Bundesausschuss (G-BA) geeinigt und beschlossen, die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie zu ändern.
Patient muss dem Arzt bekannt sein
Voraussetzung für die Krankschreibung per Video-Sprechstunde ist, dass der Versicherte dem behandelnden Arzt bekannt ist. Außerdem muss die Erkrankung eine Untersuchung per Video-Sprechstunde zulassen.
Eine erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist auf diesem Weg nur für einen Zeitraum von maximal sieben Kalendertagen möglich.
Kein Anspruch auf die Video-Krankschreibung
Eine Folgekrankschreibung per Video-Sprechstunde ist nur möglich, wenn die vorherige Krankschreibung aufgrund einer persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde. Versicherte haben jedoch keinen Anspruch auf eine Krankschreibung per Video-Sprechstunde. Standard für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit soll weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung sein.
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