Kompressionsstümpfe

Lassen Sie sich Kompressions-strümpfe ärztlich verordnen

Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für die Versorgung mit medizinischen Kompressionsstrümpfen, wenn der Arzt diese verordnet:

Bei der ersten Verordnung gewährt die gesetzliche Krankenkasse eine Erstausstattung mit Kompressionsstrümpfen sowie eine Wechselversorgung mit einem weiteren (Paar) Kompressionsstrümpfen. Die Krankenkasse prüft die Verordnung auf Notwendigkeit. Unter Umständen (Flach­strickware) fordert sie auch einen Kostenvoranschlag an.

Die Haltbarkeit der Strümpfe beträgt bei regelmäßigem Tragen etwa ein halbes Jahr. In der Regel kann alle sechs Monate eine neue Verordnung für die Wechselversorgung eingereicht werden. Für gewöhnlich übernimmt die Krankenkasse die Kosten für zwei Paar Strümpfe pro Jahr, bei ärzt­licher Begründung in Ausnahmefällen auch für weitere Strümpfe. Gründe dafür sind etwa eine starke Veränderung der Umfangmaße beispielsweise durch Reduktion des Ödems.

Wer sich Kompressionsstrümpfe verordnen lässt, sollte sich dafür immer ein separates Rezept ausstellen lassen, auf dem das Feld 7 „Hilfsmittel“ angekreuzt ist. Auf dem Rezept sollten Angaben gemacht sein über

  • Diagnose mit ICD-10-Code,
  • Nummer des Hilfsmittels und dessen Bezeichnung,
  • Anzahl,
  • Länge und
  • ...