Alkohol

Kein Alkohol für Kinder

Alkohol ist schon in geringen Mengen für Kinder ungeeignet. Deshalb sollte beim Einkauf von Lebensmitteln und beim Kochen und Backen auf Alkohol verzichtet werden, wenn Kinder mitessen.

Wenn Eltern eine Packung Milchbrötchen oder Hefeschnecken für ihre Kinder kaufen, ahnen sie oft nicht, dass die Backwaren Alkohol enthalten können. Nicht immer muss der Zusatz von Alkohol auf der Verpackung angegeben werden. Dabei ist Alkohol auch in geringen Mengen für Kinder ungeeignet und sollte vermieden werden. Worauf ­Eltern beim Einkaufen, Kochen und Backen achten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Nicht an den Geschmack von Alkohol gewöhnen

In den meisten Produkten finden sich nur geringe Mengen an Alkohol. Diese sind für Kinder gesundheitlich unbedenklich. Allerdings ist zu befürchten, dass sich Kinder frühzeitig an den Geschmack von Alkohol gewöhnen und die natürliche Hemmschwelle für den Verzehr gesenkt wird. Daher sollten Kinder keine Lebensmittel verzehren, die nach Rum, Amaretto oder Whiskey schmecken.

Beim Einkauf Alkohol in Lebensmitteln erkennen

In Fertigpackungen muss Alkohol als Zutat in der Zutatenliste aufgeführt werden. Auch wenn Lebensmittel ­lediglich zur Verbesserung der Haltbarkeit mit Ethanol besprüht werden, muss Ethanol als Zutat ange­geben sein. Wird Alkohol hingegen als Lösemittel für Fruchtauszüge oder Aromen verwendet, muss dieser nicht gekennzeichnet werden. Bei unverpackten Lebensmitteln, die beispielsweise in Bäckereien oder Cafés angeboten werden, muss der Alkoholgehalt ebenfalls nicht aus­gewiesen werden. Hier bleibt nur die Nachfrage beim Personal.

Alkohol verdampft nicht vollständig

In einigen Rezepten wird die Zugabe von Alkohol zur Verfeinerung von ­Soßen oder Desserts vorgeschlagen. Hartnäckig hält sich der Irrglaube, dass sich Alkohol bei hohen Temperaturen vollständig verflüchtigt. Tatsächlich löst er sich jedoch beim Backen oder Kochen nicht vollständig auf. Es bleibt ein Restalkoholgehalt. Wenn Kinder mitessen, sollte man daher auf Alternativen zurückgreifen. In herzhaften Gerichten eignet sich dafür Apfelsaft oder eine kräf­tige Gemüsebrühe. Ein Stück Zartbitterschokolade kann ein Chili oder eine Bratensoße verfeinern. Auch ein Teelöffel Zimt, Vanille oder Kardamom bringt eine abwechslungsreiche Note auf den Teller.

Alkoholfreies Bier ist für Kinder ungeeignet

Für Kinder sind Malzbier und alkoholfreies Bier keine geeigneten Durstlöscher. Denn bis zu einem Gehalt von 0,5 Volumenprozent Alkohol gilt Bier als alkoholfrei. Bei Getränken, die mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol enthalten, muss der Alkoholgehalt deklariert werden. In Malzbier, das von Kindern gerne getrunken wird, kann bis zu 1 Volumenprozent Alkohol enthalten sein.

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