Corona

Impfstatus nach Johnson & Johnson-Impfung gegen Corona geändert

Wer mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde, hat möglicherweise seinen Status als vollständig geimpft bzw. geboostert verloren. Grund dafür sind neue Impfempfehlungen der Stiko.

Kurzfristige Änderungen beim Impfstatus nach der Impfung mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson sorgen derzeit für viele Unstimmigkeiten. Wer bis vor kurzem noch als vollständig geimpft bzw. geboostert galt, hat diesen Status möglicherweise durch die neuen Regelungen verloren.

Bis zum 15. Januar galt: Für eine vollständige Impfung gegen SARS-CoV-2 reichte eine Impfung mit dem Vakzin Janssen von Johnson & Johnson aus. Eine zusätzliche Impfung, zum Beispiel mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer oder von Moderna, wurde als Booster-Impfung anerkannt.

Zweite Impfung für vollständigen Schutz nötig

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt nun jedoch Personen, die eine Impfdosis mit dem Mittel Janssen bekommen haben, ihre Grundimmunisierung mit einer mRNA-Impfdosis zu optimieren. Diese Impfung soll mit einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfung erfolgen. Grund für die Neuerung ist, dass es bei diesem Impfstoff vermehrt zu Impfdurchbrüchen gekommen ist.

Die Stiko-Empfehlung hat zur Folge, dass Menschen, die einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, nun nicht mehr als vollständig geimpft gelten. Das kann weitreichende Folgen haben, denn inzwischen gelten in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens Zugangsbeschränkungen für nicht vollständig geimpfte Personen.

Erst nach dritter Impfung geboostert

Viele Johnson & Johnson-Geimpfte haben bereits eine zweite Impfung erhalten und galten damit bisher als geboostert. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Für eine Booster-Impfung ist eine dritte Impfung nötig. Das Problem: Diese Impfung soll laut Stiko frühestens drei Monate nach der letzten Impfung erfolgen. Bis dahin gelten die Betroffenen nicht als geboostert, sondern nur als vollständig geimpft. Das bedeutet, dass sie überall, wo die 2G-Plus-Regel gilt, zusätzlich einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorzeigen müssen.

Ausnahme in NRW

Allerdings machen NRW und einige weitere Bundesländer eine Ausnahme: Hier gelten Menschen drei Monate nach ihrer zweiten Impfung als „frisch geimpft“ und sind damit den Geboosterten gleichgestellt. Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung mehr als 14 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt. Sie sind in dieser Zeit also von der Testpflicht im Zuge der 2G-Plus-Regelungen ausgenommen. Ebenso müssen sie nicht in Quarantäne, wenn sie als Kontaktperson einer an Covid-19 erkrankten Person gelten.