Kinderwunsch

Geld für Kinderwunschbehandlung

Das Land NRW hält künftig Gelder für die medizinische Behandlung von Paaren mit unerfüllten Kinderwunsch parat.

NRW wird künftig Paare mit unerfülltem Kinderwunsch finanziell bei den medizinischen Behandlungen unterstützen, meldet das „Deutsche Ärzteblatt“. Bisher bezahlen Krankenkassen die Hälfte der Behandlungskosten für die ersten drei Versuche der künstlichen Befruchtung. Diesen Zuschuss bekommen jedoch nur verheiratete Paare.

Das Land NRW unterstützt künftig Ehepaare und unverheiratete Paare mit Hauptwohnsitz in NRW bei den ersten vier Versuchen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung in NRW erfolgt. Je nach Methode liegen die Kosten zwischen 2500 und 5000 € pro Behandlung.

Bei verheirateten Paaren übernimmt das Land künftig gemeinsam mit dem Bund die Hälfte des Eigenanteils. Unverheiratete Paare können die Förderung beantragen, wenn sie in einer verfestigten, nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Sie erhalten für den ersten bis dritten Versuch 25 % und für den vierten Versuch bis zu 50 % ihres Eigenanteils. Außerdem bezuschusst das Land sie zusätzlich mit jeweils 270 € für die ersten drei Versuche.

Ab dem 30. August können die Anträge online gestellt werden. Nähere Informationen dazu hat das Familienministerium NRW auf seiner Internetseite bereitgestellt.

www.mkffi.nrw/kinderwunsch­behandlung

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