Arbeitsschutz

Fit bleiben im Handwerk

Körperlich schwere Tätigkeiten und die Arbeit mit Maschinen gehören im Handwerk zum Alltag. Um den Beruf bis zur Rente ausüben zu können, sollten schon Auszubildende dabei auf ihre Gesundheit achten.

Trotz vieler Hilfsmittel ist der Arbeitsalltag im Handwerk häufig anstrengend. Hinzu kommt in manchen Berufen der Umgang mit Gefahrstoffen, wie Chemikalien, Staub oder auch mit Lärm und UV-Strahlen. Wer das ein Arbeitsleben lang machen möchte, sollte sich frühzeitig Gedanken um den Schutz der eigenen Gesundheit und den Erhalt seiner Arbeitsfähigkeit machen. Worauf es dabei ankommt, darüber haben wir mit Ralf Kruber von der Fachabteilung Prävention der Berufs­genossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gesprochen.

Schutz der Jugendlichen

Minderjährige Auszubildende müssen sich vor Antritt der Ausbildung einer medizinischen Unter­suchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) unterziehen. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz sind gegebenenfalls weitere Vorsorgeuntersuchungen im Verlauf der Ausbildung nötig.

Das JArbSchG regelt außerdem, dass Jugendliche in der Aus­bildung beispielsweise nicht beschäftig werden dürfen, wenn:

  • Die Arbeiten ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen.
  • Bei der Arbeit Unfallgefahren anzunehmen sind, welche wegen mangelnder Berufserfahrung nicht erkannt werden können.
  • Es bei der Arbeit zu einer erhöhten Belastung durch Hitze, Kälte oder Nässe kommen kann.
  • Schädliche Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen vorliegen.

Ausnahmen sind möglich, wenn eine Arbeit für die Ausbildung notwendig ist. Sie muss dann unter Beobachtung einer fachkundigen Person durchgeführt werden.

Ralf Kruber rät, Auszubildende je nach Kenntnisstand an schwere Arbeiten heranzuführen. Um auf Dauer einem frühzeitigen Verschleiß und einer möglichen Berufsunfähigkeit vorzubeugen, sollten Auszubildende – wie alle Arbeiter – Überlastung vermeiden. Dazu gehört zum Beispiel, keine Lasten über 25 kg zu tragen und einseitige Körperhaltung zu vermeiden.

Persönliche Schutzausrüstung

Arbeitgeber sind verpflichtet, jedem Beschäftigten, auch den Auszubildenden, eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Typischerweise gehören dazu Arbeitsschuhe, Helm, Schutzbrille, Handschuhe und Gehörschutz. Die PSA schützt aber nur, wenn sie genutzt wird. Hier appelliert Ralf Kruber an die Vorbildfunktion der Vorgesetzten.

UV-Strahlen vermeiden

Handwerker wie Dachdecker oder Maurer sind häufig stundenlang der Sonne ausgesetzt. Um kurz­fristig einem Sonnenbrand sowie langfristig einer Hautkrebserkrankung vorzubeugen, ist der Schutz vor UV-Strahlung besonders wichtig. Auch dafür muss der Arbeitgeber Mittel zur Verfügung stellen. Ideal ist ein Helm oder eine andere Kopfbedeckung mit breiter Krempe oder zumindest mit Nackenschutz. Ralf Kruber empfiehlt außer­dem lange, atmungsaktive Kleidung. Zusätzlich sollten die Beschäftigten unbedingt Sonnenschutzcreme mit Lichtschutz­faktor 50 nutzen.

Unterweisung ist wichtig

Auszubildende sind naturgemäß zunächst unerfahren und können die Gefahren am Arbeitsplatz noch nicht einschätzen. Deshalb ist es wichtig, dass sie vor Tätigkeitsaufnahme unterwiesen sind. Dazu ­gehört nicht nur, sie im Umgang mit Werkzeugen und Maschinen zu unterweisen. Sie müssen auch über mögliche Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz aufgeklärt werden und lernen, welche Schutzausrüstung bei welchen Arbeiten erforderlich ist.

Hohe Risikobereitschaft bei Auszubildenden

Auszubildende sind nicht überdurchschnittlich häufig an Arbeitsunfällen beteiligt, stellt Ralf Kruber fest. Doch es gibt typische Unfälle, die oft bei Auszubildenden vorkommen. Dazu gehören ein umgeknickter Knöchel, der Sturz von einer Leiter, der eingeklemmte Finger oder der Schlag mit dem Hammer auf einen Finger. Solche Unfälle zeigen, dass die jungen Leute die Gefahren in Werkstätten und auf Baustellen noch nicht ­kennen und ungeübt im Umgang mit Arbeitsverfahren bzw. Arbeitsmitteln sind.

Häufig ist es aber auch die hohe Risikobereitschaft der jungen Berufsanfänger, die zu Unfällen führt. Ralf Kruber macht das am Beispiel des Dachdeckerberufs deutlich: Auf dem Dach gibt es sichere und unsichere Betriebswege. Die Vorgesetzten müssen den Auszubildenden erklären, auf welchen Wegen sie sicher auf die Dachflächen kommen. Dennoch laufen sie auf Zuruf häufig quer, auf dem kürzesten Weg, zur Dachfläche. Dann kann es vorkommen, dass sie stolpern oder an einem Bauteil hängen bleiben und stürzen. Die beste Unter­weisung bringt nichts, wenn sich der Auszubildende nicht da­ran hält. Aber es gilt auch: Ganz wichtig ist die Vorbildfunktion des Vorgesetzten.

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