Behinderung und Teilhabe

EUTB: Lotsen durch’s Hilfeangebot

Hinter dem Begriff EUTB verbirgt sich die Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratung. Sie berät Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung sowie deren Angehörige - unabhängig und kostenlos.

Menschen mit Behinderung können Beratungsangebote von verschiedenen Organisationen in Anspruch nehmen. Ergänzend zur Beratung dieser Stellen wurde mit dem neuen Bundesteilhabegesetz von 2017 die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) eingeführt. Sie wird unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen, durchgeführt. Das Angebot richtet sich an alle Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Themen der EUTB-Beratung

Im Kreis Borken besteht das Beratungsangebot seit Herbst 2018. Menschen, die dort den Berater Clemens Sprey oder die Beraterin Doris Pennekamp aufsuchen, haben ganz unterschiedliche Anliegen. Die einen benötigen Unterstützung bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. Die anderen haben Fragen zur Assistenz im Alltag, zu Freizeitmöglichkeiten, Hilfsmitteln (wie berichteten), Pflege oder Entlastung von Familien. Weitere möchten ihre Möglichkeiten der Teilhabe in der Schule sowie am Ausbildungs- und Arbeitsleben klären oder ihre beruflichen Perspektiven erkunden

Ebenso werden Fragen zu Leistungen wie Eingliederungshilfe, Rehabilitation oder Grundsicherung gestellt. Auf der Suche nach einer Einrichtung für besondere Wohnformen arbeitet die EUTB Borken auch überregional mit anderen Beratungsstellen, Werkstätten oder Leistungserbringern zusammen. „Wir versuchen Ratsuchende zu stärken. Sollten sie keine Möglichkeit haben, die EUTB aufzusuchen, so machen wir auch Hausbesuche“, sagt Doris Pennekamp.

Die EUTB unterstützt bereits im Vorfeld


Eine rechtliche Beratung allerdings sowie eine Begleitung im Widerspruchs- und Klageverfahren darf die EUTB nicht anbieten. Vielmehr sollen die Beratungsstellen im Vorfeld der Beantragung von Leistungen notwendige Orientierungs-, Planungs- und Entscheidungshilfe geben. Dabei informieren sie Ratsuchende über Rechte und Pflichten, mögliche Leistungen zur Teilhabe, Zuständigkeiten und den Verfahrensablauf.

„Sich zu informieren und Anträge zu stellen, ist mit viel Bürokratie, Energie und Geduld verbunden. Manchmal dauert es sehr lange bis notwendige Hilfen bewilligt werden“, erklärt Doris Pennekamp. Ganz wichtig ist es den Ratsuchenden auf Augenhöhe zu begegnen und wohlwollend mit ihm umzugehen. Vor allem psychisch Erkrankte erlebten häufig keine gleichwertige Anerkennung ihrer Krankheit.

Das hat auch Clemens Sprey erlebt, der als selbst Betroffener im Rahmen der EUTB-Beratungsstelle in Ahaus andere Betroffene berät. Der 58-Jährige hat eine körperliche Behinderung und war viele Jahre als Industriekaufmann tätig, bevor er seine leitende Position aufgrund einer psychischen Erkrankung aufgeben musste. „Ich habe alle Täler durchlebt, die eine psychische Erkrankung mit sich bringt, gepaart mit einer körperlichen Behinderung“, sagt er. In der Beratungsstelle komme ihm das jetzt zugute, denn die Beratung durch Betroffene für Betroffene – das Peer Counseling – ist Konzept des EUTB-Angebotes.

Bei der EUTB nehmen Betroffene die Hemmschwelle

Nicht wenige seien im Laufe ihrer „Behindertenbiografie“ diskriminiert worden oder fühlen sich in der Rolle eines Bittstellers. „Als betroffener Berater mit Behinderung bringe ich nicht nur ähnliche Lebenserfahrungen wie Ratsuchende mit und kann in ihrem Sinne Partei ergreifen“, sagt Clemens Sprey.

Er nehme auch vielen die Hemmschwelle das EUTB-Angebot überhaupt in Anspruch zu nehmen. Ratsuchende fühlten sich oft besser angenommen und verstanden. Außerdem habe der Peer-Berater auch Vorbildfunktion, indem er aufzeige, dass Menschen trotz Beeinträchtigung eigenverantwortlich und selbstbestimmt für sich eintreten können.

„Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderung so viel und so lange wie möglich, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“, sagt Clemens Sprey. „Wir sind Lotsen durch das System der Sozialgesetzgebung und wissen, wo Ratsuchenden geholfen werden kann.“

Folgende Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren

Funktionelle Bekleidung für Pflegebedürftige oder immobile Menschen ist schwer zu finden, denn es gibt nur wenige Hersteller. Doch ihre Produkte können den Betroffenen zu einem Stück...

Etwa drei Viertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Für pflegende Angehörige kann das zur Überlastung werden. Was Sie tun können, um unangemessene Reaktionen zu vermeiden?...

Fahren im Alter

Sind Sie fahrtauglich?

von Gerlinde Lütke Hockenbeck

Die Fähigkeit sicher Auto zu fahren, hängt nicht unbedingt vom Alter ab. Auch wer jung, aber gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass er sich nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf nicht...