Damit Wünsche wahr werden

Medizin kann mehr als Kranke behandeln. Zunehmend werden Ärzte auf Wunsch von Gesunden aktiv. Doch ist das ethisch zu vertreten?

In Medizinerkreisen gibt es den Begriff der „wunscherfüllende Medizin“. Nicht nur der Kaiserschnitt als Wahl- bzw. Wunscheingriff, auch die Schönheitsoperation, das medizinisch ermöglichte Doping und das Anti-Aging zählen zum Einsatzgebiet der wunscherfüllenden Medizin. Das Klinische Ethikkomitee am St. Franziskus-Hospital Münster hat sich diesem Thema am vergangenen Donnerstag gestellt.

Kaiserschnitt auf Wunsch

Immer mehr Ärzte sind bereit, auf die Wünsche gesunder Menschen nach medizinischen Leistungen einzugehen. Im Bereich der Geburtshilfe ist es der Kaiserschnitt auf Wunsch. In Deutschland kommt jedes dritte Kind per Kaiserschnitt zur Welt. Medizinisch sinnvoll sind davon aber laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) lediglich 10 bis 15 % – unter anderem wegen den von jungen Müttern gewählten Kaiserschnitte.

Im St. Franziskus-Hospital Münster liege die Rate der Wunschkaiserschnitte bei fünf Prozent. Doch Dr. Heinz Albers, Chefarzt der dortigen Klinik für Geburtshilfe würde diese Zahl gerne senken. Denn aus medizinischer Sicht gibt es viele Gründe, Frauen von einem Wunschkaiserschnitt abzuraten, unter anderem:

  • Blutungen, Nachblutungen,
  • Infektionen, Wundheilungsstörungen, Wund- und Narbenschmerzen,
  • Verlängerte Krankenhausaufenthalte,
  • Einnistungsstörung des Mutterkuchens bei Folgeschwangerschaft,
  • Atem- und Anpassungsstörungen des Neugeborenen,
  • gestörter Beziehungsaufbau zwischen Mutter und Kind (Bonding),
  • Schmerzen erst nach dem Kaiserschnitt.

Auf der anderen Seite aber stehe der Wunsch der Schwangeren, den es zu respektieren gelte. Daher sei ein Wunschkaiserschnitt nicht unethisch, wenn die Schwangere frühzeitig über die Vor- und Nachteile eines Kaiserschnittes aufgeklärt wird. Offen diskutiert werden muss dann allerdings die Frage, ob derartige Wunscheingriffe zulasten der Solidargemeinschaft durchgeführt werden sollten. LHo

Den ausführlichen Bericht mit weiteren Beispielen für wunscherfüllende Medizin lesen Sie in Wochenblatt-Folge 48/2012 auf Seite 95.