Corona und Schule

Corona: Chronisch kranke Kinder nicht generell von der Schulpflicht befreien

Chronisch kranke Kinder haben möglicherweise ein höheres Risiko für eine Corona-Infektion. Dennoch halten Experten es nicht für sinnvoll, Kinder mit bestimmten Erkrankungen generell von der Schulpficht auszunehmen.

Mit der schrittweisen Öffnung der Schulen stellt sich für Eltern von Kindern mit Grunderkrankungen die Frage, ob auch diese Kinder in die Schule bzw. die Kita gehen dürfen oder müssen. Dazu hat die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) Stellung genommen.

Keine pauschale Antwort möglich

Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage kann es jedoch nicht geben, denn die Erkrankungen sind ebenso unterschiedlich wie die individuelle Situation. In gewissem Rahmen sind jedoch bereits Risikogruppen definiert. Die DGKJ meint damit all jene Kinder, die sich in der vergangenen Grippesaison gegen Influenza impfen ließen, weil sie nach Einschätzung des Kinderarzt ein erhöhtes Risiko hatten. Bei diesen Kindern sollte das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion kritisch geprüft werden. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass diese Kinder von der Schulpflicht zu befreien sind. Diese Entscheidung muss der Kinderarzt im Einzelfall treffen.

Risiko bei gut eingestellten Kindern wahrscheinlich gering

Grundsätzlich geht die DGKJ davon aus, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die gut behandelt und deshalb in ihrer Lebensqualität nicht oder nur wenig beeinträchtigt sind, auch kein höheres Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung zu fürchten haben, als sie dem allgemeinen Lebensrisiko entsprechen. Dazu zählen zum Beispiel Kinder mit Diabetes mellitus Typ 1, Asthma, neurologischen oder endokrinologischen Erkrankungen und auch Kinder mit angeborenen Herzfehlern oder Herz-Kreislauferkrankungen.

Kinder mit eingeschränkter Lungenfunktion möglicherweise stärker gefährdet

Von einer möglichen Gefährdung bei einer Infektion ist auszugehen, wenn Erkrankungen vorliegen, die die Lungenfunktion, das kardiovaskuläre System oder die Nierenfunktion in relevantem Maß beeinträchtigen. Doch auch in diesen Fällen hält die DGKJ eine generelle Freistellung für nicht sinnvoll und empfiehlt, jeden Einzelfall zu prüfen. Gleiches gilt für Kinder, die an einem Immundefekt leiden oder Medikamente einnehmen, die das Immunsystem beeinträchtigen. Einige pädiatrische Fachgesellschaften haben ihrerseits bereits detaillierte Stellungnahmen abgegeben.

Schaden und Nutzen von Schutzmaßnahmen abwägen

Zu bedenken gibt die DGKJ, dass die jetzt thematisierten Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit noch bis weit in das Jahr 2021 notwendig werden. Deshalb sollte kritisch geprüft werden, ob die ausgesprochenen Empfehlungen den Kindern und Jugendlichen auf mittlere und lange Sicht durch eine möglicherweise allzu großzügig ausgelegte Schutzabsicht nicht mehr schaden als nützen.

Mund-Nasen-Bedeckungen sollen vor der Ausbreitung des Corona-Virus schützen. Für manche Menschen kann das Tragen solcher Masken aber zur Gefahr werden.

Anhand einer neuen App der Charité Berlin erhalten Menschen, die befürchten, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, konkrete Handlungsempfehlungen. Sie müssen dafür nur online einige Fragen...

Weil sie noch unbekannt ist, macht die Infektion mit dem Corona-Virus vielen Menschen Angst. Eine Landfrau aus Westfalen, die daran erkrankt war, erzählt, wie sie die Krankheit erlebt hat und mit...


Mehr zu dem Thema