Borreliose

Borreliose als Berufskrankheit anerkennen lassen

Eine Borreliose wird meistens durch einen Zeckenstich ausgelöst. Deshalb können Personen, die beruflich viel im Freien arbeiten, die Krankheit als Berufskranheit anerkennen lassen. Dafür gibt es aber Voraussetzungen.

Damit eine Borreliose als Berufskrankheit anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Zecke muss während der Arbeitszeit gestochen haben

Ursache für ein Borreliose ist in der Regel ein Zeckenstich. Für eine Anerkennung als Berufskrankheit muss der Betroffene nachweisen, dass die Zecke ihn während der Ausübung seiner versicherten Tätigkeit gestochen hat, erklärt die Souialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Bei Forstarbeitern, Holzrückern, Berufsjägern, landwirtschaftlichen Unternehmen mit Bodenbewirtschaftung, Wanderschäfern sowie bei Beschäftigten im Gartenbau kann die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) grundsätzlich davon ausgehen, dass die Infektion während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit eingetreten ist, es sei denn, die Umstände sprechen im Einzelfall dagegen.

Stich und Symptome im Verbandsbuch eintragen

Schwieriger wird die Beurteilung bei Personen, deren Arbeitsschwerpunkt ein anderer ist, wie bei Nebenerwerbslandwirten. Dann ist im Einzelfall zu ermitteln, ob es sich um eine Berufskrankheit handelt.

Die LBG rät deshalb, ein Verbandsbuch zu führen, in dem jeder Zeckenstich dokumentiert wird. Im Zweifelsfall sollte ein Arzt aufgesucht und dieser gebeten werden, die Verdacht auf eine Berufskrankheit bei der LBG zu melden. Auch eine mögliche Behandlung mit einem Antibiotikum sollte der Arzt melden.

Natürlich können auch Unternehmer oder Beschäftigte selbst den Verdacht bei der LBG melden. Für eine Anerkennung als Berufskrankheit sind aber klinische Befunde erforderlich.

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