Blutspenden retten Leben

Der Bedarf an Spenderblut steigt. Doch bereits jetzt kommt es zu Engpässen. Blut spenden kann dabei so gut wie jeder.



Eine bösartige Tumorerkrankung, ein Unfall, eine größere Operation mit Blutverlust oder zur Unterstützung von Heilungsprozessen – Anlässe für eine notwendige Bluttransfusion gibt es viele. Und der Bedarf an Spenderblut steigt. Denn der Anteil an älteren Menschen und somit potenziellen Empfängern wird sich zukünftig vergrößern. „Zu Engpässen kommt es aber schon jetzt, insbesondere aufgrund des heißen Wetters und der Urlaubszeit“, sagt Claudia Müller vom Deutsches Rotes Kreuz (DRK)-Blutspendedienst West in Münster.

Wer sein Blut wann spenden darf

Dabei darf im Prinzip fast jeder Blut spenden. Folgende Kriterien muss der Spender erfüllen:

– Spender müssen mindestens 18 Jahre alt sein; wer zum ersten Mal Blut spendet, nicht älter als 68 Jahre.

– Spender müssen mindestens 50 kg wiegen und sich gesund fühlen. Ein Arzt kontrolliert vor Ort Blutdruck, Puls, Temperatur und Hämoglobinwert im Blut.

Schon gewußt?
Neben der Vollblutspende lassen sich auch einzelne Blutbestandteile spenden, zum Beispiel Plasma. Blut- plasma ist die Blutflüssigkeit. Es enthält Wasser, Eiweiß, Nährstoffe und Faktoren für die Blutgerinnung und die Infektionsabwehr.

– Frauen dürfen maximal vier Mal und Männer sechs Mal im Jahr spenden. Zwischen zwei Vollblutspenden müssen mindestens 56 Tage liegen.

– Vor der Spende ist der Personalausweis vorzulegen.

– Menschen mit Krebserkrankungen dürfen nicht spenden.

– Einschränkungen gibt es beispielsweise für Menschen, die sich in einem Malariagebiet aufgehalten haben oder die sich haben tätowieren oder piercen lassen. Ebenso müssen nach Operationen, Schwangerschaften, Stillzeiten und der Einnahme von bestimmten Medikamenten individuelle Schonfristen eingehalten werden.

Wer unsicher ist bzw. weitere Infos benötigt, kann sich vorab bei der Hotline des DRK unter Tel. (08 00) 1 19 49 11 informieren. Lho

Einen ausführlichen Artikel zum Thema Blutspende lesen Sie in Wochenblatt-Folge 30/2017.