Auszeit für Pflegende

Eine Woche Urlaub von der Pflege – die Landwirtschaftliche Pflegekasse NRW ermöglicht pflegenden Angehörigen diese Auszeit.

Im Rahmen seiner Präventionsangebote bietet seit Neuestem der Landwirtschaftliche Sozialversicherungsträger NRW (LSV NRW) in Zusammenarbeit mit der Klinik Solequelle in Bad Westernkotten, Kreis Soest, eine Erholungs- und Trainingswoche für pflegende Angehörige an. Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) NRW haben die Möglichkeit, sich sieben Tage lang von der Pflege zu erholen.

Entspannung fernab vom Alltag

Die Teilnehmer erwartet ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Programm. Neben der Schulung in einem Pflegekurs mit praktischen Tipps, die den Pflegealltag erleichtern, steht die persönliche Gesundheitsförderung auf dem Plan. Nordic Walking, Wassergymnastik und ein Entspannungstraining sollen helfen, wieder einen körperlichen und seelischen Ausgleich zu erfahren. Die räumliche Distanz zum Pflegealltag und Anregungen durch Menschen in ähnlicher Situation können helfen, die eigene häusliche Pflegesituation zu überdenken.

Die Erholungswochen finden 2012 an den folgenden drei Terminen statt:

25. bis 31. Januar,

29. Februar bis 6. März,

7. bis 13. März.

Die Anmeldung ist direkt zu richten an die Klinik Solequelle Bad Westernkotten, Mühlenweg 13, 59597 Bad Westernkotten, Tel. (0 29 43) 89 40, E-Mail: .

Maximal 16 Teilnehmer können sich je Termin anmelden. Laut Aussage des LSV sind zu allen Terminen noch Plätze frei. Für den gesamten Aufenthalt zahlen Teilnehmer lediglich die Übernachtungs- und Verpflegungskosten von 236 €. Für die An- und Abreise muss jeder selbst sorgen.

So die Pflege sicherstellen

Und wer pflegt in der Abwesenheit den Angehörigen? Die landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK) kann die Kosten für eine Ersatzpflege übernehmen. Voraussetzung ist, dass der Kursteilnehmer den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt hat. Dieser Anspruch besteht im Kalenderjahr für längstens vier Wochen und kann ab dem Jahr 2012 bis zu einem Betrag von 1550 € in Anspruch genommen werden. Während dieser Ersatzpflege wird lediglich für den ersten und letzten Tag Pflegegeld gezahlt, ansonsten ruht die Auszahlung.

Unter Umständen kann auch die Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung (Kurzzeitpflege) möglich sein. Der Anspruch auf diese Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen im Jahr begrenzt. Die LPK übernimmt hier nur die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen; und zwar bis zu einer maximalen Höhe von jährlich 1550 €.

Nähere Informationen dazu erteilt Vanessa Steens von der LSV in Münster, Tel. (02 51) 23 20-173. LHo

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