Fälschungssichere Arzneimittel aus der Apotheke

Arznei auf Echtheit getestet

Im Februar wird EU-weit in allen Apotheken ein neues System zu Fälschungssicherheit von Arzneimitteln eingeführt. Das hat Folgen für uns Verbraucher.

Bisher ist es Apotheken vorgeschrieben täglich eine Arzneipackung optisch auf Fälschung und Unversehrtheit zu kontrollieren. Damit soll nur einwandfreie Ware in die Hände der Patienten gelangen. Doch das reicht künftig nicht mehr aus.

Apotheken müssen ein neues System zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln einführen. Einige Wochen vor dem Inkrafttreten haben alle Apotheken die Möglichkeit, die Abläufe im Alltag zu üben. Ab dem 9. Februar 2019 ist die Teilnahme Pflicht.

Das Besondere an dem System ist ist, dass nicht, wie bisher, Produktionschargen nachverfolgt werden können, sondern jede einzelne Packung – vom Hersteller bis zur Abgabe in der Apotheke. Betroffen sind davon nur verschreibungspflichtige Arzneimittel. Für die Ware, die bereits auf dem Markt ist, gelten Übergangsfristen.

Arzneipackung erhält Siegel

Jede neue Packung bekommt ein Siegel als Erstöffnungsschutz und zusätzlich ein individuelles Erkennungsmerkmal. Darin sind der Produktionscode, die Seriennummer, die Chargenbezeichnung und das Verfalldatum enthalten. Künftig lassen sich all diese Angaben auf jeder Schachtel nachlesen.

Daneben wird, ähnlich wie bei Bahntickets, ein zweidimensionaler Data Matrix Code aufgebracht. Das ist ein Quadrat mit kleinen Punkten, das gescannt werden kann, so dass die Apothekensoftware schnell alle Informationen bekommt. Dazu hat der pharmazeutische Hersteller die Daten der jeweiligen Packung in die Datenbank der pharmazeutischen Industrie hochgeladen.

Prüfung per Scann

Scannt die Apotheke den Data Matrix Code, wird über eine Internetverbindung in der Industriedatenbank überprüft, ob eine Packung mit diesen Merkmalen auf dem Markt ist. Wenn ja, bekommt der Apotheker „grünes Licht“ und darf Ihnen die Packung geben. Sie wird dann aus diesem gesamten System ausgebucht.

Stimmen die Daten der Packung nicht mit der Datenbank überein, kann die Echtheit der Arzneipackung nicht bestätigt werden und der Apotheker bekommt eine rote Ampel gezeigt. Diese Packung darf nicht abgegeben, sondern muss weiter überprüft werden. So sollen Packungen erkannt werden, die als Fälschungen „quer“ in das lückenlose System eingeschleust wurden oder nach einer Manipulation wieder zurückkommen.

Was das für Kunden bedeutet:

  • Beim Einlösen eines Rezeptes werden Sie bemerken, dass das pharmazeutische Personal jede einzelne Packung vor der Abgabe erst scannen muss.
  • Wichtig ist für Sie zu wissen, dass die Apotheke keine Packung mehr zurücknehmen kann, wenn das Siegel geöffnet wurde. Denn der Apotheker müsste die Packung in das System zurückbuchen und dabei die Unversehrtheit garantieren. Das aber kann er ja nicht mehr.
  • Das gleiche wird für das unbürokratische Herausnehmen von ein paar Blisterstreifen aus einer Großpackung gelten. Denn alles ist in Zukunft versiegelt.

Mehr zu gesetzlichen Vorschriften und Tipps zum Bestellen von Arzneimitteln im Internet finden Sie auf den Gesundheitsseiten der Wochenblattausgabe 6/2019.

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