Gelenkarthrose
Arthrose: Ab 50 wird es oft knackiger in den Gelenken
Schmerzen in den Gelenken lassen sich im frühen Stadium einer Arthrose durch Wärme lindern; bei Entzündungen ist Kälte angebracht. Lesen Sie, was die chronisch verlaufende Erkrankung sonst noch in Schach hält.
Mal eben die Treppe hoch oder in der Hocke werkeln: ab 50 wird das schwieriger. Es knackt und knirscht in den Gelenken und beeinträchtigt zunehmend den Alltag. Morgens sind die Gelenke steif, und abends schmerzen sie. Das ist typisch für Arthrose. Therapien sollen Schmerzen lindern und Entzündungen reduzieren, damit die Funktion der Gelenke erhalten oder verbessert wird.
Arzneien, die Arthroseschmerzen lindern
Patienten mit Arthrose können rezeptfrei Schmerzmittel mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen oder Paracetamol verwenden. Lassen Sie sich in der Apotheke beraten, welcher Wirkstoff zu Ihren weiteren Medikamenten und Begleiterkrankungen am besten passt. Denn ab 50 kommen meist weitere Diagnosen dazu.
Beliebt sind Cremes und Gele mit Wirkstoffen wie Diclofenac, Ibuprofen, Piroxicam oder Ketoprofen. Bei Schmerzen und Entzündungen der gelenknahen Strukturen wie Bänder und Schleimbeutel, aber auch bei Arthroseschmerzen und nach Sport- und Unfallverletzungen werden sie auf die betroffene Stelle aufgetragen.
Cremes wirken systemisch
Die Vorstellung, dass die Wirkstoffe direkt ins Gelenk wandern, stimmt dabei jedoch nicht. Vielmehr werden die äußerlich aufgetragenen Substanzen, genauso wie die Mittel zum Schlucken, über die Blutgefäße aufgenommen und im ganzen Körper verteilt. Sie haben also auch eine systemische Wirkung.
Wird ein 1%iges Diclofenac-Gel auf einer 40 cm² großen Fläche am Rücken verteilt, hat das die gleiche systemische Wirkung wie eine Tablette mit 12,5 mg Diclofenac – allerdings mit 4 bis 6 Stunden Verzögerung.
Damit Cremes tatsächlich wirken, sollen sie viermal täglich aufgetragen werden. Aber nicht nur punktuell auf die schmerzende Stelle, sondern großflächig. Mit dem Wirkstoff Diclofenac gibt es auch doppelt so starke Zubereitungen, die nur halb so oft aufgetragen werden oder wirkstoffhaltige Pflaster, die auf Ellbogen oder Fußgelenk geklebt werden. Bei offenen Verletzungen, Hauterkrankungen und im letzten Drittel der Schwangerschaft sind diese Cremes jedoch ungeeignet.
Pflanzenwirkstoffe, die bei Arthrose helfen können
Wer Cremes mit den erwähnten Wirkstoffen nicht verträgt, kann etwas Pflanzliches verwenden.
- Beinwellextrakt wirkt schmerzlindernd, entzündungshemmend und abschwellend. Die Zubereitungen sollten jedoch frei von Pyrrolizidinalkaloiden sein, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein.
- Cayennepfeffer-haltige Cremes oder Pflaster wirken durch die enthaltenen Scharfstoffe. Beim Auftagen sollten Sie Einmalhandschuhe tragen. Zuerst wird die behandelte Stelle warm und brennt. Dann aber lässt der Schmerz nach, weil Nervenfasern unempfindlich werden. Heublumenwickel haben einen ähnlichen Effekt.
- Auch zum Einnehmen gibt es natürliche schmerz- und entzündungslindernde Mittel. Erwiesen ist die Wirkung von Extrakten aus der Teufelskralle, einer afrikanischen Pflanze. Sie wirkt nicht nur gegen Schmerzen, sondern hemmt auch knorpelabbauende Enzyme. Brennnesselextrakt hat eine ähnliche, bestätigte Wirksamkeit.
- Nachweislich hilft auch ein Kombinationspräparat aus Eschenrinde, Zitterpappel und Goldrute gegen Schmerzen, Schwellungen und Entzündungen.
Die meisten der pflanzlichen Mittel zum Einnehmen benötigen etwa zwei Wochen „Vorlauf“, bis die Wirkung spürbar ist.
Pflanzliche Therapien haben teils eine nicht erwiesene, teils nur eine moderate Wirksamkeit. Schulmedizinische Therapien von Entzündungshemmern bis hin zur Applikation von Arzneistoffen direkt ins betroffene Gelenk durch den Arzt sind nicht frei von Nebenwirkungen. Doch es ist wichtig, die Schmerzen zu lindern, damit Betroffene in Bewegung bleiben. Wie wäre es mit einer geeigneten Sportart wie Schwimmen oder Tai Chi?
Den Beitrag können Sie nachlesen auf den Gesundheitsseiten im Wochenblatt für Landwirtschaft & Landleben in der Folge 40 vom 04. Oktober 2019.
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