Diabetes

Anspruch auf Reha bei Diabetes Typ 2

Diabetiker wissen häufig gar nicht, dass sie Anspruch auf eine Reha haben. Erster Ansprechpartner ist der behandelnd Arzt.

Diabetiker haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine Reha-Maßnahme in Anspruch zu nehmen. Darauf weist die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hin.

Die drei Hauptkriterien, die einen Reha-Bedarf begründen, sind:

  • eine schlechte Stoffwechseleinstellung mit erhöhtem HbA1c-Wert,
  • häufige Unterzuckerungen in der Vergangenheit und
  • arbeitsplatzbedingte Probleme im Umgang mit der Erkrankung.

Zusätzlich erhöht sich der Reha-Bedarf, wenn Begleit- oder Folgeerkrankungen des Herz-Kreislauf­­-Systems oder diabetesbedingte Schädigungen der Augen, Nerven oder Nieren vorliegen. Hinzu kommen weitere Kriterien, wie Übergewicht, Blut­hochdruck, Depressionen sowie Lebensstilfaktoren, zum Beispiel Bewegungsmangel, eine ungesunde Ernährungsweise oder Stress.

Nach einer akuten Behandlung in einer Klinik besteht die Möglichkeit eines beschleunigten Antragsverfahrens im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung. In diesem Fall muss der Antrag durch das Akutkrankenhaus gestellt werden.

Ansonsten ist der Arzt der erste Ansprechpartner. Er muss ein Gutachten erstellen, in dem er den Bedarf und die Aussichten der Reha begründet. Der Antrag muss dann an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet werden. Das ist bei Berufstätigen die gesetzliche Rentenversicherung, bei Rentnern die Krankenkasse.

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