Cannabis ist die beliebteste illegale Droge hierzulande. Verlockend ist der Konsum für viele vor allem wegen seiner berauschenden Wirkung. Verantwortlich dafür ist insbesondere der Inhaltsstoff THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol). Die Cannabispflanze enthält über 60 dieser Cannabinoide. Auch das Cannabidiol (CBD) ist ein bekannter Wirkstoff des Cannabis. Ihm wird eine entspannende bis angstlösende Wirkung nachgesagt.
Für die psychoaktive Wirkung von Cannabis wird insbesondere das THC verantwortlich gemacht. Es ruft Rauschzustände hervor – beeinflusst das Fühlen, Denken, Gedächtnis, die Wahrnehmung, die Kommunikation und das Körpererleben.
Wirkung: Von heiter bis panisch
Als subjektiv positiv erleben Konsumenten das Gefühl einer Leichtigkeit bei gleichzeitig schnellerem Herzschlag und verlangsamten Bewegungen. Sie werden oft gelassener, sind unbefangener, heiterer, nehmen Sinneswahrnehmungen intensiver wahr und sind euphorisch. Gleichzeitig wird das Kurzzeitgedächtnis gestört, nach wenigen Minuten gerät Erlebtes in Vergessenheit.
Cannabis zählt zwar nicht zu den harten Drogen, doch völlig harmlos ist der Konsum nicht. Denn er geht mit gesundheitlichen Risiken einher, wie die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen betont. Dies gilt vor allem bei Menschen, die mit dem Konsum nicht vertraut sind oder eine hohe Dosis konsumieren. Ein akuter Rausch kann zu Übelkeit, Schwindel, Herzrasen bis zum Kreislaufkollaps führen. Es können sich aber auch Angst- und Panikgefühle, Verwirrtheit und Verfolgungsideen einstellen. Ebenso sind Erinnerungslücken und Wahrnehmungsstörungen möglich.
Wie Cannabis auf den Körper wirkt, hängt von vielen Faktoren ab. Etwa von der Dosis und wie es konsumiert wird:
- Geraucht wird der Wirkstoff THC sehr schnell über die Lunge aufgenommen und überwindet die Blut-Hirn-Schranke. Das Maximum der berauschenden Wirkung erreicht THC nach etwa 20 bis 40 Minuten und klingt in der Regel nach 2,5 Stunden langsam wieder ab.
- Wird Cannabis gegessen, gelangt das THC langsamer in den Stoffwechsel. Die Wirkung kann dagegen sehr plötzlich einsetzen. Der verzögerte Wirkeintritt kann leichter zu einer unbeabsichtigt höheren Dosierung führen. Auch die Umgebung und die Persönlichkeit des Menschen können die Wirkung beeinflussen.
Bislang ist die pharmakologische Wirkweise von Cannabis nicht vollständig geklärt. Bekannt ist jedoch, dass es seine Wirkung insbesondere über körpereigene Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn entfaltet.
Konsum nicht ohne gesundheitliche Risiken
Ein langfristiger Konsum ist mit psychischen, sozialen und körperlichen Risiken verbunden, denn Cannabis kann abhängig machen. Dann fehlt häufig nicht nur der innere Antrieb und das Interesse an sozialen Kontakten. Bei dauerhafter Einnahme von Cannabis kann insbesondere der Wirkstoff THC das Gedächtnis und die geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
Bei Menschen, die bereits ein erhöhtes Psychoserisiko haben, kann Cannabis eine Psychose auslösen. Insbesondere im Jugend- und frühen Erwachsenenalter – bis etwa 25 Jahren – wirkt sich regelmäßiger Cannabiskonsum fatal auf die Gehirnentwicklung aus. Der regelmäßige Konsum bei Jugendlichen führt zu Einschränkungen von Aufmerksamkeit, Denkleistung, Intelligenz und sozialer Kompetenz.
Von medizinischem Nutzen
THC wirkt jedoch nicht nur psychoaktiv. Es lindert auch Übelkeit und Erbrechen. Es gilt als schlaffördernd, schmerzstillend, entzündungshemmend, angstlösend, antidepressiv, antitumoral, appetitanregend und krampflösend.
Seit 2017 haben Versicherte bei schwerer Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität sowie als Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinal oder Nabilon. Medizinisches Cannabis kann dann ärztlich verordnet werden.
Zahlen aus NRW
3976 Menschen wurden 2021 aufgrund psychischer und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide stationär im Krankenhaus behandelt. Das teilt das Statistische Landesamt Information und Technik NRW mit. Vor zehn Jahren waren das noch 2092 Personen. Cannabisdiagnosen hatten damit einen Anteil von 5,1 % an allen Behandlungen aufgrund psychotroper Substanzen. Damit liegt Cannabis hinter Alkohol (68,1 %), Opioide (11,6 %) und multiplem Substanzgebrauch (7,8 %) auf Rang vier der häufigsten Diagnosen im Zusammenhang mit konsumierten Substanzen im Jahr 2021.
Cannabis auf Rezept
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verordnung von medizinischem Cannabis als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei schweren Erkrankungen neu geregelt. Sie soll zukünftig bei der ärztlichen Verordnung von medizinischem Cannabis gelten.
{{::tip::standard::Weitere Infos dazu unter www.wochenblatt.com/cannabisrezept::}}
Nach wie vor sind dabei die gesetzlich zwingenden und allgemein gültigen Regelungen zur Verschreibung von Betäubungsmitteln einzuhalten.
Allerdings sehen die Regelungen Erleichterungen vor, wie etwa der Verzicht auf erneute Genehmigungen von Folgeverordnungen, Dosisanpassungen oder der Wechsel zu anderen getrockneten Blüten oder zu anderen Extrakten in standardisierter Form.
Verordnungen im Rahmen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung bedürfen dann keiner Genehmigung mehr.
Bei Beginn einer Cannabistherapie bereits während einer stationären Behandlung oder im Rahmen der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung besteht zwar eine Genehmigungspflicht.
Die Prüffrist der Krankenkassen soll aber nur drei Tage betragen.
Nicht nur Fachärzte sollen zukünftig befugt sein, medizinisches Cannabis zu verordnen, sondern alle Vertragsärztinnen und -ärzte.
Hanf in Lebensmitteln
Hanftee, Hanfnudeln, Hanföl: Das Angebot an Cannabis-haltigen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln aus Nutzhanf ist groß. Im Unterschied zu Samen und Wurzeln der Cannabispflanze enthalten Blätter und Blüten Cannabinoide wie Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD).
THC wirkt wahrnehmungsverändernd und wird in Deutschland als Betäubungsmittel gelistet. Aus Samen produzierte Lebensmittel fallen daher in der Regel nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Anders kann dies bei Produkten aussehen, die Blätter oder Blüten oder daraus hergestellte Extrakte von Nutzhanf enthalten. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde die Produkte als Betäubungsmittel ansehen.
Einheitliche Höchstgehalte für THC in Lebensmitteln gibt es derzeit nicht. 2015 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Referenzdosis für THC von 0,001 mg/kg Körpergewicht ermittelt. Wer diese geschätzte maximale Aufnahmemenge an THC im Verlauf eines Tages über Lebensmittel zu sich nimmt, soll sich dadurch keinem erkennbaren Gesundheitsrisiko aussetzen.
Modellrechnungen des BfR zeigen jedoch, dass insbesondere der Genuss von Hanftee zu einer Überschreitung der von der EFSA abgeleiteten Referenzdosis führen kann. Auch Hanfsamen und aus ihnen hergestellte Lebensmittel wie Hanfsamenöl können durch Verunreinigungen teilweise hohe THC-Gehalte aufweisen. Zu möglichen gesundheitlichen Folgen gibt es also noch einige offene Fragen. Ob Lebensmittel mit CBD gesundheitlich unbedenklich sind, dazu ist die Datenlage derzeit noch gering.
Grundsätzlich aber dürften hanfhaltige Erzeugnisse nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie nicht als Betäubungsmittel oder Arzneimittel eingestuft und zudem als Lebensmittel sicher sind. Die Rechtslage dazu ist sehr komplex.
Weitere Infos unter: www.wochenblatt.com/hanfprodukte
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