Stall: Sinnvoll sind in der Hobbyhaltung etwa 1 m2 Stallfläche für bis zu fünf Zwerghennen oder drei bis vier große Hennen. Der Stall muss Legenester und Sitzstangen enthalten. Alle Tiere müssen gleichzeitig Platz auf den Stangen finden. Es dürfen sich maximal sieben Legehennen ein Nest teilen. Die Tiere müssen stets Zugang zu frischem Wasser haben.
Auslauf und Sandbad: Haben die Hühner Auslauf, sollte er ihnen den Schutz von Bäumen oder Sträuchern sowie ausreichend Platz zum Scharren bieten. Wichtig ist ein Sandbad.
Impfungen: Viermal jährlich müssen die Hühner gegen die Newcastle-Krankheit geimpft werden. Die Impfflicht besteht auch für kleine Tierbestände, um das Risiko einer Ausbreitung der hochansteckenden Virusinfektion zu mindern. Hobbytierhalter sollten sich in punkto Impfung zunächst an den Geflügelzuchtverein in ihrer Nähe wenden. Viele Vereine stellen den Impfstoff regelmäßig für Mitglieder und Nichtmitglieder bereit. Er kann übers Trinkwasser verabreicht werden.
Bestandsregister: In einem Bestandsregister hat der Hühnerhalter Zu- und Abgänge seiner Tiere (mit Adressen) einzutragen. Die Unterlagen müssen drei Jahre aufbewahrt werden. Behandlungen mit Arzneimitteln werden im Bestandsbuch aufgelistet. Ebenso gehören Nachweise über tierärztliche Behandlungen, den Erwerb und Anwendung apothekenpflichtiger Tierarzneimittel hinein.
Meldepflichten: Wer Hühner hält, ist verpflichtet, seinen Tierbestand unter Angabe seines Namens, Adresse, Art und Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere beim zuständigen Veterinäramt registrieren zu lassen. Dies gilt auch für Hobbyhalter und ist unabhängig von der Bestandsgröße. Jede Hühnerhaltung muss bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Tierseuchenkasse NRW, Tel. (0251) 28 98 20, Nevinghoff 40, 48147 Münster, E-Mail: tierseuchenkasse@lwk.nrw.de.
Weitere Infos: Ansprechpartner sind örtliche Tierarztpraxen und Rassegeflügelzuchtvereine.
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