Gesetz für mehr Artenschutz

Baden-Württemberg verbietet Schottergärten

Ob fürchterlich oder praktisch - bei pflegeleichten Schottergärten gehen die Meinungen entzwei. Umstritten sind sie, da sie nicht zur Artenvielfalt beitragen. Baden-Württemberg will die steinigen Gärten nun verbieten.

Schottergärten sollen in Baden-Württemberg explizit verboten werden. Im Gesetzentwurf für mehr Artenvielfalt der grün-schwarzen Landesregierung heißt es: "Auch (...) Privatpersonen werden in die Pflicht genommen. Es wird im Gesetzentwurf klargestellt, dass Schottergärten grundsätzlich keine zulässige Gartennutzung darstellen." Schottergärten bestehen vorwiegend aus Steinen, Kies oder Splitt und bietet Tieren kaum Lebensraum und Nahrung.

Schottergärten seien in Baden-Württemberg bislang schon nicht zulässig gewesen, zitiert der SWR das Umweltministerium. Da sie als pflegeleicht gelten, seien sie jedoch in Mode gekommen. Durch die Gesetzesnovelle soll das Verbot nun klargestellt werden. Bereits existierende Schottergärten müssten im Zweifelsfall beseitigt oder umgestaltet werden. Das müssten Hauseigentümer selbst erledigen, ansonsten würden Kontrollen und Anordnungen drohen. Eine Ausnahme stellen Gärten dar, die länger existieren als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung (§9 Absatz 1 Satz 1) seit Mitte der 1990er Jahre.

In Nordrhein-Westfalen haben einige Kommunen ebenfalls begonnen, Schottergärten im Rahmen von Bebauungsplänen zu verbieten. Entsprechende Regelungen gibt es beispielsweise Herford, Xanten und Halle/Westfalen.