Bei der Anlieferung von Jungpflanzen müssen diese genauestens und möglichst zügig auf ihren gesunden Zustand untersucht werden. Auch wenn die Partien auf den ersten Anschein gesund und wüchsig aussehen, können bodenbürtige Erreger, Auflaufkrankheiten oder Schaderreger versteckt schon vorhanden sein. Erst im Betrieb (meist erst nach dem Pflanzen) bilden sich dann die Schadsymptome bzw. Schäden aus.
Besteht der Verdacht, dass die gelieferten Pflanzen bzw. Saatgut krank sind, d. h. evtl. pilzliche, virale, bakterielle Schäden aufweisen oder von Insekten befallen sind, ist dies mittels Bildern festzuhalten. Die Lieferanten sind schnellstmöglich zu kontaktieren. Parallel dazu sollte Ihr Berater informiert bzw. zusätzliche Pflanzenproben zum Diagnoselabor des Pflanzenschutzdienstes der LWK NRW (in Köln-Auweiler) geschickt
werden.
Seit dem 14.12.2019 gelten mit Einführung des Pflanzenpasses neue Regeln für den Handel von pflanzlichen Waren innerhalb der EU. Mit dem obligatorischen Etikett wird bestätigt, dass die Ware die Pflanzengesundheitsvorschriften erfüllt und es ist eine Rückverfolgbarkeit der Ware im Falle eines Schädlingsbefalls sichergestellt.
Wichtig ist weiterhin zu wissen, welche Pflanzenschutzmittelanwendungen im Anzuchtbetrieb schon erfolgt sind, um diese zu dokumentieren und eventuelle Doppelanwendungen zu vermeiden.