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 (Bildquelle: Weidemann)
Schweinemäster, die nahe an der "Pauschalierungsgrenze" von 600 000 € Vorjahresumsatz sind, sollten in bestimmten Fällen überlegen, zur Ist-Besteuerung zu wechseln. Der Antrag darauf ist an keine Frist gebunden.(Bildquelle: Weidemann)
Frage & Antwort

Wie zur Ist-Besteuerung wechseln?

Ich bin Pauschalierer und möchte das auch bleiben. Allerdings bin ich schon nah an der 600 000-€-Grenze für dieses Jahr und werde nächste Woche Schweine verkaufen, bezahlt werden sie aber erst 2025. Ich habe gehört, ich kann auch zur Ist-Besteuerung wechseln, sodass der Umsatz erst für das nächste Jahr zählt, in dem ich das Geld erhalte. Stimmt das? Ich habe auch noch Umsätze aus einer PV-Anlage, die nicht der Pauschalierung unterliegen.

Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzgrenze von 600 000 € nach vereinbarten Entgelten berechnet. Das bedeutet: Verkaufen Sie noch im Dezember 2024 eine Partie Schweine (Übergang der Verfügungsmacht), dann zählt der Verkauf dieser Schweine mit zur...

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