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Geldinstitute dürfen nur dann Konto führungsgebühren erheben, wenn die Kunden ausdrücklich zugestimmt haben. Das machte der BGH erneut deutlich.(Bildquelle: Kopf)
Geld und Recht

Zu Unrecht gezahlte Kontogebühren zurückholen

Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte erneut ein Urteil gegen Banken und Sparkassen. Das stärkt die Rechte der Kunden.

Mit dem Urteil vom 19. November 2024 (XI ZR 139/23) hat der BGH nochmals klargestellt, dass die von den Banken früher in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendete "Zustimmungsfiktion" unwirksam ist.

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Rechtsanwalt Andreas Mayer


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