Jahressteuergesetz

Gorißen will Tarifglättung

Mehr Planungssicherheit für die Land- und Forstwirtschaft: Ministerin Gorißen setzt sich für eine Anschlussregelung der Tarifglättung ein

Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin, Silke Gorißen, hat im Agrarausschuss des Bundesrates gemeinsam mit Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt einen Antrag zur sogenannten Tarifglättung für die Land- und Forstwirtschaft eingebracht. Die bisherige Regelung (§ 32c des Einkommensteuergesetzes) läuft mit dem Veranlagungszeitraum 2022 aus.

Progression abmildern

Die bisherige Tarifglättung ermöglicht es Land- und Forstwirten, durch eine gleichmäßige Verteilung der Einkünfte aus drei Jahren, gute und schlechte Wirtschaftsjahre auszugleichen, zu „glätten“. Damit wird die Progressionswirkung des Einkommensteuertarifs abgemildert.

Tarifglättung entfristen

Ministerin Silke Gorißen sieht in der Tarifglättung „ein gutes Instrument, um zum Beispiel witterungsbedingte Gewinnschwankungen steuerlich abzufedern.“ Gemeinsam mit ihren Amtskollegen aus Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt setzt sie sich für eine Entfristung des Jahressteuergesetzes ein.

Gorißen weiter: „Die Tarifglättung hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und gerade Schweinehalter mit extrem starken Einkommensschwankungen unterstützt. Auch in Zukunft muss es möglich sein, Betriebe mit schwankenden Erträgen bessere Rahmenbedingungen zu geben.“

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