Zuverdienst als Rentner?

Ich, Jahrgang 1958, erreiche meine Regelaltersgrenze mit 66 Jahren. Doch ich möchte mit 64 vorzeitig in Rente gehen. Ich bewirtschafte 8,5 ha Grünland (Vertragsnaturschutz) und werde nach § 13a besteuert. Wie viel darf ich im Alter von 64 bis 66 Jahren dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird? Wie wird das Einkommen berechnet? Muss ich als Rentner Beiträge an die LKK zahlen?

Bei einer Vollrente der gesetzlichen Rentenversicherung gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Hinzuverdienstgrenze. Dabei werden Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung und Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit, zu dem auch der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft gehört, berücksichtigt.

Für Sie gilt eine Einkommensgrenze von 450 €/Monat. Diese Grenze darf grundsätzlich zweimal pro Kalenderjahr um weitere 450 € überschritten werden.

Sie selbst erzielen Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft und somit Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit. Das Einkommen wird nur...