Zugang zum Waffenschrank?

Unser Enkelsohn, 19 Jahre, hat seit zwei Jahren den Jagdschein. Da er keine Waffen besitzt, stelle ich ihm bei Bedarf meine zur Verfügung. Darf ich ihm Zugang zu meinem Waffenschrank in meiner Abwesenheit gewähren?

Ich würde dringend davon abraten, dem Enkelsohn ohne Weiteres Zugang zum Waffenschrank zu gewähren. Zwar besteht die Möglichkeit, einem Jäger (Inhaber eines Jagdscheines) gemäß § 15 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) jagdlich geeignete Langwaffen vorübergehend zu leihen – der Jagdschein ersetzt hierbei die Waf­fenbesitzkarte (WBK). Trotzdem bleibt er,...