Solarstrom selbst nutzen?

Ende Mai haben wir auf unserem Legehennenstall eine Photovoltaik(PV)-Anlage (88 kW) installiert. Sie wird von einer KG betrieben, an der ich selbst beteiligt bin. Im Legehennenstall verbrauchen wir ungefähr 50.000 kWh/Jahr für Lüfter und Beleuchtung. Können wir einen Teil des PV-Stroms selbst nutzen bzw. an den Stallbetreiber verkaufen? Worauf müssen wir bei der Rechnungsstellung achten?

§ 33 Absatz 2 EEG bestimmt, dass der Netzbetreiber auch den Strom aus dieser Anlage vergüten muss, den Sie oder Dritte in unmittelbarer räumliche Nähe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen. Die Pächterin des Legehennenstalles ist Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe. Den Nachweis führen Sie mit einem 100%-Sonnenstromzähler unmittelbar hinter den Wechselrichtern und einem rücklaufgesperrten Zweirichtungszähler am Hausanschluss. In diesem Fall besteht auch der Anspruch auf Vergütung des von der Pächterin verbrauchten Stroms.
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