Pächter nutzt Weg und Brücke

Mein geteerter Privatweg führt zu einer Weide, die sonst keine Zufahrt hat. Der Landwirt muss, bevor er meinen Weg erreicht, auch noch meine Brücke passieren. Es ist kein Wegerecht eingetragen. Muss sich der Eigentümer oder Pächter der Weide an den Unterhaltungskosten für Weg und Brücke beteiligen?

Das Wegerecht des Eigentümers bzw. dessen Pächters stützt sich auf ein Notwegerecht, weil das Grundstück auf andere Weise nicht mit einem öffentlichen Weg verbunden ist. Diese Regelung im BGB lautet wie folgt:

§ 917 Notweg: (1) Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden. Die Richtung des Notwegs und der Umfang des Benutzungsrechts werden erforderlichenfalls...