Stromleitung durch fremden Grund

Unser Stromversorger hat vor 20 Jahren das Wohnhaus des Nachbarn an das Netz angeschlossen. Dabei hat er quer durch unseren Garten und Wald eine Stromleitung verlegt. Bei Baumaßnahmen (etwa Kleinkläranlage) auf unserem Grundstück hat uns die Leitung bereits mehrfach gestört. Können wir Entschädigung fordern?

Die Rechtsgrundlage für die Leitungsverlegung besteht in der „Niederspannungsanschlussverordnung“. Sie regelt das Anschlussbenutzungsverhältnis für die örtliche Stromversorgung. Im öffentlichen Interesse einer gesicherten Stromversorgung muss danach jeder Grundeigentümer, der Anschlussnehmer eines Stromleitungsunternehmens ist, die Verlegung...