Vergütung vom Nachbarn kassieren?

Für einen Nachbarn erledige ich hin und wieder Arbeiten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Er beantragt aber keine Agrardieselrückvergütung. Kann ich dann die für diese Arbeiten verbrauchten Dieselmengen mit beantragen?

Klares nein. Nach § 57 Energiesteuergesetz gelten die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe auf den Flächen des Auftraggebers verbrauchten Kraftstoffmengen als durch ihn verbraucht. Mit anderen Worten: Als Auftragnehmer dürfen Sie diese Dieselmengen nicht in Ihrem Antrag auf Agrardieselvergütung aufführen. Um den Vergütungsbetrag von derzeit 214,80 € je...