PV-Anlage: Wer bezahlt Leitung?

Für den Anschluss einer 130-kW-Solarstromanlage ans Stromnetz muss eine Leitung bis zum 500 m entfernten Trafo gelegt werden. Der Netzbetreiber (Eon) fordert, dass wir die Kosten tragen. Dagegen hat der Bundesgerichtshof festgestellt (Az. VIII ZR 286/05), dass der Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Netzausbau bis zum Hausanschluss hat und der Netzbetreiber im Weigerungsfall Schadenersatz leisten muss. Ist das BGH-Urteil vom 18. Juli 2007 noch aktuell?

§ 5 EEG2009 verpflichtet den Netzbetreiber, Ihre Sonnenstromanlage unverzüglich vorrangig an der Stelle an sein Netz anzuschließen, die im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist und die in der Luftlinie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist, wenn nicht ein anderes Netz einen technisch und wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt aufweist. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn die Abnahme erst durch die Optimierung, die Verstärkung oder den Ausbau des Netzes nach § 9 möglich wird. § 9 verpflichtet den Netzbetreiber bis zur Grenze der...