Grundsätzlich könnte ein Leitungsunternehmen aufgrund der Vorschriften des Enteignungs- und Entschädigungsgesetzes NRW Leitungen und zugehörige Pumpstationen im Wege der Enteignung auf fremden Grundstücken errichten. Doch ist es viel einfacher, mit dem Grundeigentümer auf freiwilliger Basis eine Einigung zu finden. Da frei verhandelt wird, können Sie Ihre Vorstellungen zum Preis ohne Weiteres äußern. Zu bedenken ist allerdings, dass das Unternehmen – um Rechtssicherheit zu erlangen – die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch verlangen wird. Diese besteht darin, dass der jeweilige Eigentümer des Grundstücks (also auch Ihr Rechtsnachfolger) den Bau, Betrieb und die Unterhaltung der Anlage dulden muss. Daher werden Sie nicht verlangen können, dass die Pumpstation verlegt wird, wenn Sie Ihr Grundstück anderweitig nutzen wollen. Den Rückbau der Anlage sollten Sie jedoch fordern, wenn die Stadtwerke die Pumpstation und die Leitung endgültig stilllegen. Die Laufzeit wird in der Regel nicht begrenzt. Es findet eine einmalige Entschädigung statt, sodass das Unternehmen dauerhaft das Grundstück in Anspruch nehmen kann. Es ist jedoch nichts dagegen einzuwenden, dass Sie eine Begrenzung auf eventuell 20 oder 30 Jahre wünschen. Danach müsste Sie das Unternehmen erneut entschädigen. Wichtig ist, dass Sie Haftungsregelungen vereinbaren. Das Unternehmen muss für jeden Schaden aus Bau, Betrieb und Unterhaltung der Anlage einstehen. Verursachen Sie Schäden an der Anlage, sollten Sie nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften müssen. Was den Preis anbelangt, so wird bei Rohrleitungen im Boden in NRW im Bereich von Gasleitungen ein Preis von 1,80 €/m² Schutzstreifen vereinbart. Vielfach ist der Schutzstreifen 8 m breit. Bei Fernwärmeleitungen bestehen nicht viele Erfahrungen. Hier sollten Sie den Preis eventuell etwas höher ansetzen. Sofern Bauten errichtet werden, die die Bewirtschaftung einschränken (Pumpstation, Schaltschrank), lässt sich vielfach eine Einigung mit Leitungsunternehmen finden, wenn etwa 10 €/m² angesetzt werden. Diese oberirdischen Anlagen nehmen in der Regel nicht viel Platz in Anspruch.