Stromleitung zu schwach: Wer zahlt?

Ich möchte meine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 29 kW auf 60 kW aufstocken. Jetzt stellt sich der Netzbetreiber quer. Er meint, die vorhandene Leitung könne diese Leistung bis zur Unterverteilung nicht aufnehmen und ich solle 100 m Leitung auf meine Kosten legen. Ich wohne im Außenbereich, 150 m hinter dem Ortsschild. Wer muss die neue Leitung bezahlen?

Sie sollten den Vorschlag des Netzbetreibers, ein 100 m langes Kabel bis zur Unterverteilung auf eigene Kosten zu verlegen, zurückweisen. Die Unterverteilung ist Teil des allgemeinen Netzes und gehört genauso dem Netzbetreiber wie der mit dieser Unterverteilung verbundene Hausanschluss auf Ihrem Grundstück. Nach § 5 Einspeisegesetz (EEG) muss der Netzbetreiber Ihre zusätzlichen 31 kW an dem Punkt an das Netz anschließen, der im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist und in der Luftlinie die kürzeste Entfernung zu der Anlage aufweist. Ist der auf dem Grundstück vorhandene Netzanschluss technisch für die zusätzliche Leistung nicht geeignet, so muss der Netzbetreiber einen...