Urlaub mit Nichte

Wir fliegen mit unserer Tochter und unserer Nichte in den Sommerferien für eine Woche in die Türkei. Die Eltern unserer Nichte sind in dieser Zeit nicht erreichbar. Brauchen wir deshalb von ihren Eltern eine schriftliche Generalvollmacht?

Richtig ist zunächst, dass sich ein minderjähriges Kind nicht in allen Dingen selbst vertreten kann, weil es noch nicht voll geschäftsfähig ist. Es ist Teil der elterlichen Sorge, dass die Eltern vertretungsberechtigt über das Kind sind, das heißt das Kind in allen rechtlichen Dingen als gesetzlicher Vertreter vertreten dürfen. Ebenfalls Ausdruck der elterli­chen...