Schleppertüren gestohlen

Die Türen meines 25 Jahre alten Schleppers hatte ich ausgebaut, da sie zur Reparatur gebracht werden sollten. Sie standen neben dem Schlepper in der Scheune, die nur mit einem Riegel verschlossen werden kann. Diese Türen wurden gestohlen und nach Begutachtung durch einen Sachverständigen, der den Schaden auf 3500 € schätzte, lehnte die Versicherung die Regulierung des Schadens mit dem Hinweis ab, dass die Türen nur versichert seien, wenn sie eingebaut und abgeschlossen sind. Muss ich das so hinnehmen?

Eine Teilkaskoversicherung ersetzt die Schäden, die unter anderem durch einen Diebstahl an einem Fahrzeug entstehen. Der Versicherungsschutz besteht nicht nur dann, wenn das Fahrzeug komplett entwendet wird, sondern auch in den Fällen, in denen ein Dieb nur Fahrzeugteile abmontiert. Die Eintrittspflicht des Versicherers ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und den die ­Leis-­ tung des Versicherers bestimmen- ­den Klauseln. Bis zur Deregulierung galt ein einheitliches Bedingungswerk im gesamten Bundesgebiet, danach kam die Teilkaskoversicherung für den Diebstahl von Fahrzeugteilen auf,...