Pferde beschädigen Auto

Eine Pkw-Fahrerin hat ihr Auto so weit unter den Litzenzaun unserer Pferdewiese geparkt, dass die dort laufenden Pferde die Motorhaube beschädigt haben. Wir haben ihr gesagt, dass sie gar nicht „in“ unserer Wiese hätte parken dürfen. Sie drohte sofort mit dem Rechtsanwalt. Wer muss für den Schaden aufkommen? Schließlich waren unsere Pferde ja nicht ausgebrochen.

Nach § 833 BGB ist der Halter eines Tieres für den Schaden verantwortlich, der durch ein typisches Tierverhalten entsteht. Eines Ihrer Pferde hat ein Fahrzeug geschädigt, sodass die Tatbestandsvoraussetzungen einer Tierhalterhaftung gegeben sein dürften. Allerdings ist in diesem Fall zu beachten, dass die Fahrzeughalterin durch ihr Verhalten dazu beigetragen hat, dass der Schaden an ihrem Fahrzeug entstehen konnte. Nach Ihrer Darstellung hat sie ihr Fahrzeug so geparkt, dass es in die Reichweite der Pferde gelangen konnte. Ihr ist in jedem Fall ein Mitverschulden im Sinne von § 254 BGB an der Schadenentstehung anzulasten. Im Fall des...