Viehweide schützen

Unser Jagdpächter möchte die Wildschäden auf unserer Standweide nicht mehr begleichen, da sie wegen Hanglage mit dem „Wiesenhobel“ nicht bearbeitet werden kann. Er verlangt, dass wir einen Elektrozaun zum Schutz der Fläche vor Wildschweinen anbringen. Sind wir dazu verpflichtet? Falls er einen Zaun errichtet: Wer muss diesen unterhalten?

Der Jagdpächter ist in dem Umfang ersatzpflichtig, in welchem er die Ersatzpflicht durch Vereinbarung im Pachtvertrag übernommen hat. Hat er die Ersatzpflicht für Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen übernommen, so muss er auch Wildschadenersatz für die Schäden an der Weide leisten. Wenn nichts abweichend...