Tierarztrechnung für Hundebiss bezahlen?

Bei einem Spaziergang lief unsere Hündin zu einem anderen Hund, der an der Leine geführt wurde. Dessen Halterin regte sich so darüber auf, dass ich sofort zu den Vierbeinern gelaufen bin, um unsere Hündin zurückzuholen. Wenige Tage später präsentierte uns die Hundehalterin eine Tierarztrechnung von knapp 60 €. Angeblich habe sie erst zu Hause gesehen, dass ihr Hund gebissen worden sei. Sowohl meine Freundin als auch ich sind uns jedoch sicher, dass sich die Hunde nicht gebissen haben. Muss ich die Rechnung trotzdem bezahlen?

Die Haftung des Hundehalters, dessen Hund einem anderen einen Schaden zufügt, richtet sich nach § 833 BGB. Danach ist der Tierhalter für jeden Schaden verantwortlich, den sein Tier aufgrund der von ihm speziell ausgehenden Tiergefahr verursacht. Grundsätzlich wäre zu klären, ob Sie eventuell gegen die in Nord­rhein-Westfalen bestehende Leinenpflicht verstoßen haben. In diesem Fall hätten Sie durch Ihr Verhalten schuldhaft zur Schadenentstehung beigetragen. Zudem gehe ich davon aus, dass Sie den Hund zu Hobbyzwecken halten, sodass er als Luxustier anzusehen ist und Ihnen nicht der nach § 833 Seite 2 BGB...