Weideunterstand ohne Genehmigung?

Ich bin Vollerwerbslandwirt und würde gern einen Weideunterstand für unsere Mutterkühe mit Kälbern errichten, um ganzjährig Weidehaltung zu ermöglichen. Was ist dabei zu beachten hinsichtlich der Größe? Muss ich eine Baugenehmigung einholen?

In der Landesbauordnung NRW sind unter § 65 Genehmigungsfreie Vorhaben aufgelistet. Unter Punkt 1.4 steht: „Gebäude bis zu 4 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.“ Damit sind Wetterschutzhütten gemeint, die den Tieren Schutz bieten, aber weder eingestreut sind oder in denen Futter angeboten wird. Es wird davon ausge­gangen, dass es sich hierbei nur um ein Dach mit zusätzlichen Schutzwänden handelt. Es ist keine...