Zunächst einmal sollten Sie überlegen, ob nicht die gesamten Flächen gemulcht werden können. Falls diese flächendeckende mechanische Maßnahme bei Ihnen nicht möglich ist (etwa aufgrund anstehendem Grundgestein), könnte – unter Beachtung der gültigen gesetzlichen Vorschriften – auch eine chemische Bekämpfung durchgeführt werden.
Hierbei wäre jedoch vorher abzuklären, ob die Flächen in einem Schutzgebiet (beispielsweise Naturschutz- oder FFH-Schutzgebiet) liegen und die Anwendung von Herbiziden verboten ist. Weiterhin ist auch von Bedeutung, ob Ihr Betrieb nach FSC- oder PEFC-Richtlinien zertifiziert ist.
Bezüglich des Einsatzzeitpunktes wäre eine jetzige Behandlung am besten, da die Applikationen nach der Pflanzung phytotoxische Schäden verursachen können und deshalb zeitaufwendig mit dem Spritzschirm durchgeführt werden müssen. Im Gegensatz hierzu kann jetzt bei entsprechender Befahrbarkeit des Geländes die Behandlung auch mit einem Anbau-Spritzgestänge geschehen.
Zugelassen sind im Forst einige Präparate mit dem Wirkstoff Glyphosat, welche sich zur Kahlflächenbehandlung eignen. Als Beispiele seien hier die Herbizide Glyphos und Roundup Ultra genannt. Diese werden mit einer Mittelaufwandmenge von 5 l/ha und einer Wasseraufwandmenge von 200 bis 400 l/ha ausgebracht. Letztere ist von Ihrem verwendeten Düsentyp abhängig, wobei zur besseren Wirksamkeit eine geringe Wasseraufwandmenge (hierdurch erhöht sich die Spritzmittelkonzentration) angestrebt werden sollte.
Der Wirkstoff dieser Präparate ist systemisch, dringt über die grünen Pflanzenteile ein und führt zum Absterben der benetzten Gräser und Wildkräuter.
Die Holunder und Birken werden in Abhängigkeit ihrer Pflanzengröße wahrscheinlich nicht völlig absterben. Deshalb sollten Sie in diesen Bereichen die Douglasie pflanzen, denn diese Baumart wäre dann durch den vorwaldähnlichen Charakter der größeren Holunder und Birken vor Spätfrost geschützt. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, in die eventuell stark Calamagrostis (Reitgras)-vergrasten Bereiche keine Buchen, sondern die Fichten zu pflanzen.
Bei der Applikation sind die entsprechenden Auflagen und Anwendungsvorschriften des Mittels zu beachten. So ist beispielsweise die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder während des Vorhandenseins von Waldbeeren (Him- und Brombeerfrüchte) nicht erlaubt.
Auch muss bei einer Ausbringung mit einer Anbauspritze die Anwendung in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Der Einsatz verlustmindernder Technik ist nicht erforderlich, wenn die angrenzenden Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Behandlung in einer Landschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen erfolgt.