Grundsätzlich sollte in diesem Fall die Konkurrenzkraft des Gras- bzw. des Adlerfarnbewuchses zugunsten der Zielbaumart gebremst werden. Das ist chemisch, mechanisch oder biologisch möglich. Wichtig ist eine Beurteilung der konkreten Situation vor Ort. Die Art der Gräser ist in diesem Zusammenhang wichtig, ebenso die Wuchskraft bzw. zu erwartende Endhöhe des Begleitwuchses. Gräser, die sich über Ausläufer vermehren wie Reitgras, sind in der Regel problematischer als sogenannte Horstgräser. Eine chemische Begleitwuchsregulierung ist meist nicht erforderlich. Häufig reicht schon das streifen- oder plätzeweise Freilegen des Mineralbodens etwa mittels Scheibeneggen, um den anschließend gepflanzten Gehölzen einen Wuchsvorsprung zu verschaffen. In der beschriebenen Situation sind meist größere und im Wurzelhals kräftige Pflanzensortimente sinnvoll. Je nach zu erwartender Konkurrenzkraft des Grases und Adlerfarns sind dies Sortimente ab 80/120 bis 150+. Ab einer Größe von 120 cm sollte unbedingt maschinell gepflanzt werden. Wichtig ist, dass die Gehölze bis zur Sicherung der Kultur die Triebspitze frei von Konkurrenzwuchs haben. Beim Adlerfarn lässt sich das (falls erforderlich) leicht durch bedarfsweises Runtertreten des Farns um die Pflanze herum bewerkstelligen.
Soll mit entsprechend schattenertragenden Baumarten aufgeforstet werden, kann auch im Vorfeld mit einem Vorwald die Wuchskraft des Begleitwuchses deutlich gemindert werden. Die Zielbaumart würde dann im Nachgang gepflanzt.
Eine Beurteilung der konkreten Situation und Beratung durch das örtliche forstliche Betreuungspersonal ist sicher empfehlenswert. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort verfügen auch über Adressen von Unternehmen, die gegebenenfalls mit Spezialtechnik die beschriebenen Standorte vorbereiten und bepflanzen können.
(Folge 27-2020)