Wie viel Ausgleich für Wasserleitung?

Die durch meinen Wald verlegte Wasserleitung ist rechtlich nicht gesichert. Jetzt möchte die Gemeinde einen 3 m breiten Schutzstreifen zum Zwecke des Betriebes und der Unterhaltung der Leitung sichern lassen. Für die Eintragung im Grundbuch bietet sie einmalig 1 €/m2. Ist das Angebot fair? Worauf sollte ich noch achten?

Ihre Duldungsverpflichtung ergibt sich aus § 93 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Danach kann die zuständige Behörde den Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken verpflichten, das Durchleiten von Wasser und Abwasser sowie die Errichtung und Unterhaltung der dazu dienenden Anlagen zu dulden, soweit dies zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erforderlich ist.

Wir nehmen an, dass die verlegte Leitung zum Beispiel für die Trinkwasserversorgung ihres Dorfes erforderlich ist. Demnach müssen Sie die Leitung also dulden. Nach § 95 WHG muss Sie das Versorgungsunternehmen bzw. die Gemeinde jedoch entschädigen. Üblicherweise wird der Grund und Boden in diesen Fällen mit 20 bis 30 % des Bodenwertes ausgeglichen, je...