Wer muss Äste der alten Eiche entfernen?

Auf einer von mir gepachteten Wiese im Landschafts­schutzgebiet steht eine alte Eiche mit großer Krone und einigen trockenen Ästen, die auf mein Stalldach oder das Nachbargrundstück mit Dauergrünland fallen könnten. Müssen und dürfen die trockenen Äste entfernt werden? Wer ist dafür zuständig, Pächter oder Verpächter?

Die Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Gefahren, die von der alten Eiche ausgehen können, obliegt grundsätzlich dem Flächeneigentümer und damit Eigentümer des Baumes. Er kann diese Verpflichtung aber zum Beispiel im Rahmen des Pachtvertrages auf den Pächter übertragen. Aber auch dann hat der Verpächter die Pflicht, den Pächter auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen, falls er diese bei einer örtlichen Begehung feststellt.

Enthält der Pachtvertrag keine Aussagen zur Übertragung der Verkehrssicherungspflicht, so verbleibt sie beim Verpächter. Unserer Erfahrung nach enthalten gängige Pachtverträge aber sehr häufig Formulierungen, die die Verkehrssicherungspflicht auf den Pächter...