Zur Erweiterung wollen Sie Teile Ihres Waldes in Anspruch nehmen. Welche Anlagen dort entstehen sollen, können wir Ihrer Anfrage nicht entnehmen. Wir gehen aber davon aus, dass der Wald auf Teilflächen in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden soll. Dafür benötigen Sie neben den baurechtlichen Genehmigungen eine Genehmigung der Forstbehörde. Dies ist der Landesbetrieb Wald und Holz NRW, der hier durch das zuständige Forstamt als Forstbehörde handelt.
Das Umwandlungsverfahren wird dabei durch einen Antrag Ihrerseits auf Genehmigung der beabsichtigten Waldumwandlung in Gang gesetzt. Im Vorfeld möchten Sie wissen, welche Aussicht auf Erfolg ein solcher Antrag haben wird. Da es dabei ganz entscheidend auf die Besonderheiten vor Ort, Ihre wirtschaftlichen Interessen an der Erweiterung der Pensionspferdehaltung sowie die öffentlichen Interessen am Erhalt des Waldes ankommt, raten wir Ihnen, im Vorfeld einen Ortstermin mit dem örtlichen Förster zu vereinbaren. Wer dies ist, können Sie der Internetseite von Wald und Holz NRW entnehmen. Der Vertreter des Forstamtes wird eine erste Einschätzung vornehmen, ob Ihre Pläne Aussicht auf Erfolg haben. Eine abschließende Entscheidung ist dabei in diesem Beratungsstadium aber noch nicht möglich.
Die Entscheidung in der Sache kann erst in einem anhängigen Umwandlungsverfahren getroffen werden. In diesem Verfahren werden die einzelnen Interessen gegeneinander abgewogen. Hierzu gehören Ihre berechtigten wirtschaftlichen Interessen. Da es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, werden auch die betrieblichen Belange unter Einschaltung der Landwirtschaftskammer berücksichtigt. Aber auch öffentlich-rechtliche Interessen spielen eine Rolle. Aufgrund der Schutzausweisungen werden auch die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Wasserbehörde beim Kreis beteiligt.
Wird die Waldinanspruchnahme genehmigt, müssen Sie wahrscheinlich eine Ersatzfläche als Kompensation aufforsten. Auch dazu kann Ihnen der Förster mehr sagen.
(Folge 31-2018)