Muss Waldbauer Rollgeld zahlen?

Ein Waldbauer möchte Stammholz über die Wege unserer Teilnehmergemeinschaft (TG) abfahren. Er ist selbst Mitglied, das Holz kommt aber von Flächen, die nicht zu unserer TG gehören und für die keine Beiträge gezahlt werden. Müssen wir die Abfuhr gestatten? Wenn ja, können wir Rollgeld fordern?

Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Unterhaltung und Nutzung der Wege zum Zwecke der Holzabfuhr gelten ­zunächst nur für die Mitglieder der Gemeinschaft. Den oft althergebrachten Interessentengemeinschaften liegt dabei als Regelwerk ein Rezess zugrunde, der die Einzelheiten der Nutzung einschließlich der Höhe des zu entrichtenden Entgelts für Unterhalt, Holzabfuhr und sonstige Bewirtschaftungsmaßnahmen beinhaltet. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge einschließlich des Rollgeldes wird ­dabei in der Regel aufgrund der Größe der Fläche bestimmt.

In Ihrem Fall geht es aber darum,...