Mulchen von Laubholz förderfähig?

Eine meiner Buchenwaldflächen, etwa 2 ha, sind von der Buchenkomplexkrankheit befallen und zum Teil morsch. Weil bereits sehr viel Stamm- und Kronenholz nicht mehr nutzbar sind, möchte ich die Fläche sowie das morsche Holz mulchen. Ist die Maßnahme förderfähig und wenn ja, in welcher Höhe?

Die von Ihnen geplante Maßnahme des Mulchens der Fläche und des morschen Holzes ist nach den bestehenden Förderrichtlinien für den Privat- und Körperschaftswald leider nicht förderfähig. Ein entsprechender Fördertatbestand ist auch in der neuen Förderrichtlinie Extremwetterfolgen nicht enthalten. Mit dieser Richtlinie unterstützt das Land die Waldbesitzenden bei der Eindämmung und Bekämpfung von Borkenkäfern an Fichten und gewährt entsprechende Zuwendungen zur ­Bewältigung der...