Mountainbikeparcours im Wald?

Ich bin Mountainbiker und habe mit Zustimmung des Waldbesitzers in dessen Wald einige Strecken angelegt. Sie beinhalten Rampen und Sprünge, für die kleinere Erdbewegungen notwendig waren. Die Rampen bestehen aus Holz. Nun musste ich die Strecken abbauen, weil das zuständige Forstamt beim Waldbesitzer interveniert hat. Es handelt sich doch um Privatwald, hat das Forstamt dort überhaupt Befugnisse?

Das Forstamt ist in seiner Eigenschaft als Forstbehörde für den Schutz des Waldes und seiner Funktionen zuständig. Dieser gesetzliche Auftrag nach dem Landesforstgesetz NRW bezieht sich auf alle Waldbesitzarten, so auch auf den Privatwald. Als sogenannte Sonderordnungsbehörde hat das Forstamt die Befugnis, alle Beeinträchtigungen und Gefahren zu unterbinden bzw. zu beseitigen, die dem Gesamtgefüge Wald mit seinen vielfältigen Funktionen entgegenstehen können. Dabei hat es zu berücksichtigen, welche Handlungen und Aktivitäten nach dem Gesetz im Wald erlaubt sind und welche einem Verbot unterliegen.

Das Betreten des Waldes ist dabei jedermann zum Zwecke der Erholung und auf eigene Gefahr gestattet. Hierunter fällt auch das Radfahren auf Straßen und festen ­Wegen im Wald. Feste Wege sind solche, die mit einer wassergebundenen Decke angelegt sind. Wer den Wald betritt – und dazu gehört auch das Radfahren, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die...