Kindergarten im Wald: Wer haftet?

Ich besitze einen Mischwald nahe einer Kindertagesstätte. Die Mitarbeiterinnen der Kita haben mich schon wiederholt darum gebeten, mit den Kindern im Wald spielen zu dürfen. Bislang habe ich das verboten, da die Bäume dort zum Teil mehr als 150 Jahre alt sind und insbesondere die Eichen immer wieder tote Äste verlieren. Falls ich die Kinder nun wissentlich in meinem Wald spielen lasse, wer haftet im Falle eines Unfalls?

Ihre Frage dreht sich um das Thema der Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers. Auch Ihr Wald wird der Öffentlichkeit im Rahmen des allgemeinen Betretungsrechts zur Verfügung stehen. Betretungsverbote, wie etwa Waldsperrungen, können wir Ihrer Anfrage jedenfalls nicht entnehmen. Das allgemeine Betretungsrecht setzt voraus, dass sich die Personen zum Zwecke der Erholung im Wald aufhalten. Unter diesen Erholungszweck fällt nach herrschender Ansicht auch der Aufenthalt von Kindern und Aufsichtspersonen im Rahmen eines Waldkindergartens. Sofern keine gesonderten Schutzausweisungen bestehen, zum Beispiel ein Wegegebot im Naturschutzgebiet, dürfen...