Wochenblatt-Leserin Simone C. in S. fragtr: Von unserem Wald aus wächst Ilex 2 bis 3 m breit und ebenso hoch in die Weide des Nachbarn. Im Internet steht, dass Ilex unter Naturschutz steht. Müssen und dürfen wir ihn entfernen?
Heinrich Barkmeyer, Wald und Holz NRW, kann Stellung nehmen: Ihren Schilderungen entnehmen wir, dass es sich um einen Überhang handelt, der aber nicht notwendigerweise in allen Fällen beseitigt werden muss. Zwar kann der Eigentümer des Weidegrundstücks grundsätzlich von Ihnen die Beseitigung herüberragender Zweige innerhalb angemessener Frist verlangen. Ihm steht das Recht aber nicht zu, wenn die Ilex-Zweige die Benutzung seiner Weidefläche nicht beeinträchtigen (§ 910 BGB).
Beeinträchtigungen entfernen
Möglicherweise hindert der Überhang Ihren Nachbarn, seine Weidefläche bis an die Grenze heran zu bewirtschaften, falls zum Beispiel Mähmaschinen eingesetzt werden. Sollte eine solche Beeinträchtigung vorliegen, sind Sie aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht gehindert, den Überhang zurückzuschneiden. Zwar wird der Ilex als besonders geschützte Art in der Anlage der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt. Dies schließt ein Zurückschneiden der Bäume aber nicht aus.
Ilex nur zurückschneiden
Beweggrund für die Unterschutzstellung war seinerzeit vor allem der Umstand, dass Ilex in großem Stil als Weihnachtsdekoration gesammelt und geradezu ein Raubbau an den immergrünen, strauchartig wachsenden Bäumen betrieben wurde. Mit dem Rückschnitt über die Grenze hinweg wird die Pflanze in ihrer Substanz aber nicht beseitigt. Es kommt vielmehr einem intensiven Pflegeschnitt gleich, der mit Naturschutzbelangen in der Regel vereinbar ist.
Sie sollten dennoch zunächst die Frage möglicher Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung mit Ihrem Nachbarn klären. Gegebenenfalls erledigt sich hierdurch bereits das Erfordernis einer Beseitigung des Überhangs.
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(Folge 19-2023)