Holznutzung bei Nießbrauch

Mein Vater hat den Hof an meinen Bruder übertragen und sich für 12 ha Forst den Nießbrauch vorbehalten. Jetzt hat der Borkenkäfer große Schäden angerichtet. Laut Betriebswerk darf mein Vater 71 fm Holz pro Jahr nutzen. Darf er die Nutzung auf mehrere Jahre verteilen? Muss er die Erträge mit meinem Bruder teilen?

Der Nießbraucher hat bei Ausübung des Rechts die bisherige wirtschaftliche Bestimmung der Sache aufrechtzuerhalten und nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zu verfahren (§ 1036 Abs. 2 BGB). Im Falle von Wald wird ein jährlicher Wirtschaftsplan zugrunde gelegt. Das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaftlichen Behandlung kann auf Verlangen eines Beteiligten im Wirtschaftsplan festgestellt werden. Das ist hier erfolgt (jährlicher Einschlag von 71 fm auf 12 ha Wald).

Führen Sturm, Dürre oder Borkenkäferbefall zu erheblichen Ausfällen, kann jeder Teil, also Eigentümer und Nießbraucher, eine Änderung des Betriebswerks verlangen....